Wer Acker- und Grünland im FFH-Gebiet bewirtschaftet, plant vielleicht, die Ökoregelung 7 mit immerhin 40 €/ha zu beantragen. Auflage für die Förderung ist, dass Sie im Antragsjahr keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen vornehmen, keine Drainagen instandsetzen und keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen im Antragsjahr vornehmen. Aber Achtung: Ist eine dieser Anforderungen in Ihrem FFH-Gebiet ohnehin schon verboten, können Sie die Ökoregelung 7 nicht beantragen! In z.B. Niedersachsen ist die Ökoregelung 7 daher nur für wenige Betriebe beantragbar.
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