Schutzgebiete

FFH-Gebiete: Neue Ökoregelung ist nicht überall beantragbar!

Wer im FFH-Gebiet wirtschaftet, hat vielleicht schon die Ökoregelung 7 ins Auge gefasst. Doch die Fördermittel gibt es nur in bestimmten Gebieten.

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Wer Acker- und Grünland im FFH-Gebiet bewirtschaftet, plant vielleicht, die Ökoregelung 7 mit immerhin 40 €/ha zu beantragen. Auflage für die Förderung ist, dass Sie im Antragsjahr keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen vornehmen, keine Drainagen instandsetzen und keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen im Antragsjahr vornehmen. Aber Achtung: Ist eine dieser Anforderungen in Ihrem FFH-Gebiet ohnehin schon verboten, können Sie die Ökoregelung 7 nicht beantragen! In z.B. Niedersachsen ist die Ökoregelung 7 daher nur für wenige Betriebe beantragbar.

Mehr zur Ökoregelung 7 erfahren Sie hier:

Gesa Harms Gesa Harms

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