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Gebäudeversicherung: Ist weniger mehr?

Wer ein großes Bauernhaus zu versichern hat, bekommt jedes Jahr die steigenden Kosten der Gebäudeversicherung zu spüren. Ist eine bewusste Unterversicherung sinnvoll, um Geld zu sparen?

Lesezeit: 5 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben."

Einige landwirtschaftliche Wohngebäude sind völlig überdimensioniert und Ställe werden zweckentfremdet oder unnötig“, sagt Landwirt Detlef K. (Name geändert). Er ärgert sich über die steigenden Prämien der Gebäudeversicherung seines 300 m2 großen Bauernhauses. Er fragt, ob er mit einer Unterversicherung spart.

Halb zahlen, halb ersetzen

In der Regel werden Gebäude zum gleitenden Neuwert gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser versichert. Das heißt: „Nach einem Schaden wird das Gebäude 1 : 1 ersetzt – auch wenn die Kosten für den Wiederaufbau wie Gebühren, Löhne, Material, Planungskosten usw. steigen“, erklärt Versicherungsberater Heiko Taube vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) in Herford.

Auch bei Teilschäden, beispielsweise einem Dachstuhlbrand, würde der Versicherer die dafür entstehenden Kosten erstatten. Bei einer Unterversicherung ersetzt die Versicherung den Schaden nicht 1 : 1, sondern nur anteilig zur Versicherungssumme.

Beispiel

Detlef K. vereinbart mit seinem Versicherer für sein Bauernhaus eine Versicherungssumme von 200  000 €. Der Ver­sicherungswert beträgt aber 400  000 €. Es tritt ein Schaden von 100  000 € ein. Die Entschädigung errechnet sich so: 100  000 € x (200  000 €/400  000 €) = 100  000 € x 0,5. Die Versicherung zahlt nur 50 %, also 50  000 € statt 100  000 €. Detlef K. müsste 50  000 € selbst tragen, um den Zustand des Gebäudes vor dem Schaden herzustellen. Das ist dem 61-Jährigen klar. „Im Falle eines Totalschadens würden meine Frau und ich eh ein kleineres bedarfsorientiertes Haus bauen“, entgegnet der Landwirt. Das kann Versicherungsexperte Taube nachvollziehen, zumal der demografische Wandel auch die Höfe trifft. Mit der Folge, dass Gebäude leer stehen. „Da wird viel Raum frei, der effektiv nicht mehr benötigt wird“, sagt er. Wie bei ­Detlef K. kommt bei manchen Landwirten eine Wiederherstellung im Schadenfall nicht in Betracht.

  • Der 61-Jährige fragt konkret: Gibt es Versicherungen, die eine Unterversicherung akzeptieren?

Bei Versicherern gefragt

Wir fragten Allianz, R+V, Provinzial, LVM. Alle vier Gebäudeversicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht an. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Versicherer und Kunde darüber, dass der Versicherer im Schadenfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorlag. Der Schaden würde ohne Abzüge ersetzt werden. Im Detail unterscheiden sich die Anbieter.

  • Allianz: Kunden können die Versicherungssumme über ein anerkanntes Wertermittlungsverfahren ermitteln und darüber einen Unterversicherungsverzicht erhalten. Alternativ können Sie die gewünschte Höhe der Versicherungssumme auch selbst bestimmen. Der Schaden wird dann nur in diesem Verhältnis entschädigt. Da gilt kein Unterversicherungsverzicht.

  • Provinzial: Der Unterversicherungsverzicht gilt, wenn die Versicherung zum gleitenden Neuwert vereinbart ist. Die Entschädigung wird nach dem Wiederaufbau gezahlt, wenn die Kosten entsprechend nachgewiesen werden.

  • R+V: Der Unterversicherungsverzicht greift, wenn Außenmaße, Wohn-/Nutzflächen und Gebäudetypen korrekt angegeben wurden. Zusätzlich gilt eine Vorsorge­versicherung als vereinbart.

  • LVM: Kunden haben die Möglichkeit eines Verzichts auf die Einrede der Unterversicherung.

Der Teufel steckt im Detail

Versicherungsberater Taube mahnt: „Der Unterversicherungsverzicht ist immer an Bedingungen geknüpft.“ Er weist daraufhin, dass die Verantwortung immer beim Versicherer liegen und nie selbst übernommen werden sollte. Taube rät Detlef K. eher, die gleitende Neuwertversicherung in eine Zeitwertversicherung umzuwandeln. Auch das spart Geld. Diese Möglichkeit bieten die von uns angefragten Versicherer an. „Wer sich für die Umwandlung entscheidet, sollte ein paar Dinge beachten,“ sagt Taube. Diese sind:

  • Der Zeitwert sollte dem tatsächlichen Wert des Gebäudes ent­sprechen. Zu berücksichtigen sind Alter, Abnutzung und Unterhaltungszustand. Beispiel: Scheune, 80 Jahre alt, gut erhalten, Bruchstein, Ziegeldach – hier lassen sich gegebenenfalls 40 % vom Neuwert als Zeitwert ansetzen.

  • Für die Wertbestimmung ist der Versicherungsnehmer verantwortlich. Er haftet für das Risiko einer Fehlbewertung.

  • Teilschäden wie ein Dachbrand werden nur anteilig ersetzt.

  • Die Verträge sollten regelmäßig an steigende Baukosten und Tariflöhne angepasst werden, um keine Fehlbewertung zu riskieren.

Fragen, sparen und prüfen

Eine andere Option sind Sonderlösungen. Die gibt es auf Anfrage.

  • Allianz: Neben einer dynamischen Form gibt es auch die Versicherung mit festen Summen zum Neuwert oder Zeitwert. Der Beitrag hängt ab von der Höhe der festgelegten Versicherungssumme. Beispiel: Die Zeitwertdeckung für ein älteres Haus beträgt 100  000 €, der tatsächliche Neuwert 200  000 €. Es kostet nur die Hälfte des Beitrags einer Neuwertdeckung. Im Totalschadenfall wird aber auch nur maximal die Hälfte erstattet.

  • Provinzial: Für Wirtschaftsgebäude, die nach einem Schaden nicht in der bisherigen Größe aufge­baut werden, gibt es eine gleitende Neuwertversicherung mit Höchstentschädigungsgrenzen von 40 %, 50 % oder 60 %. Bewährt hat sich die Entschädigung, die auf 60 % der Versicherungssumme begrenzt ist. Hier beträgt der Beitragsvorteil 20 %. Teilschäden werden bis zu 60 % des Gebäudeneuwertes ohne Anrechnung einer Unterversicherung reguliert.

  • R+V: Der Versicherer kalkuliert beim Zeitwert auf Basis des aktuellen Wertes eines Gebäudes. Dabei werden Alter und Abnutzung berücksichtigt. Der Zeitwert spiegelt den tatsächlichen Marktwert wider und nicht die Baukosten für einen gleichartigen Neubau. Je nach Diskrepanz zwischen Neu- und Zeitwert beträgt der Prämienunterschied bis zu 50 %.

  • LVM: Sonderlösungen werden anhand der Umstände des Einzelfalls besprochen und geprüft. Auch mit Selbstbeteiligungen lässt sich die Prämienzahlungen für die Wohngebäudeversicherung drücken. Die Summe bestimmt der Versicherte selbst.

Fazit

Am Ende sollten Immobilienbesitzer bei der Versicherungsprämie jedoch nicht um jeden Preis sparen. Viel mehr sollten sie ihre Versicherungsverträge regelmäßig überprüfen lassen und kosten­technisch optimieren. Unabhängige Versicherungsberater helfen dabei.

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