Ihre langjährige Forderung nach einer fairen und verlässlichen Entschädigungspraxis im Zusammenhang mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur haben die Familienbetriebe Land und Forst bekräftigt.
Anlässlich der Anhörung im Bundestagsausschuss zur geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes stellte der Verband am 25. Juni zugleich klar, dass er den Ausbau der digitalen Infrastruktur ausdrücklich begrüße, denn dieser sei entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums, schaffe überhaupt erst die Voraussetzungen für Teilhabe und moderne Anwendungen wie zum Beispiel das Precision Farming.
Wenn aber, wie geplant, der Netzausbau und die Errichtung der damit einhergehenden Infrastruktur den Stellenwert eines „überragend wichtigen“ öffentlichen Interesses erhalte, dann „drohen dem privaten Grundbesitz harte Einschnitte und Duldungspflichten in einem bislang nicht gekannten Ausmaß“, warnt der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt.
Unangemessen niedrig
Dringenden Nachsteuerungsbedarf sieht er vor allem bei den von der technischen Entwicklung völlig überholten und aus seiner Sicht „unangemessen niedrigen“ Entschädigungsstandards. Wer Platz für unter- wie oberirdische Leitungen, Masten, Funktürme und weitere technische Infrastruktur bereitstellen müsse, „den kann man nicht, wie bisher, mit beschämend geringen Einmalzahlungen abspeisen“, so Elverfeldt.
„Einmalzahlungen mögen für Netzbetreiber bequem sein – für viele Familienbetriebe bedeuten sie einen dauerhaften wirtschaftlichen Nachteil“, erklärte der Verbandsvorsitzende. Wenn über Jahrzehnte hinweg keine Bäume mehr gepflanzt werden dürften, Rückegassen entfallen oder der Boden nicht mehr wie gewohnt bearbeitet werden könne, dann brauche es einen Ausgleich, der dem auch gerecht werde.
Die Familienbetriebe Land und Forst forderten daher angemessene wiederkehrende Zahlungen statt pauschaler Abfindungen.