Beim Kauf von Waldflächen können Sie Grunderwerbsteuer sparen, wenn Sie den Kaufpreis geschickt aufteilen. Legen Sie im Kaufvertrag fest, dass Sie den Preis in zwei Anteile splitten: in einen für den Grund und Boden und einen für das stehende Holz, also die Bäume. Nur der Anteil für den Grund und Boden wird mit der Grunderwerbsteuer belastet. Das Holz zählt als sogenannter Scheinbestandteil und ist daher steuerbefreit.
Kaufpreis richtig aufteilen
Zur Kaufpreisaufteilung sollten Sie sich an den aktuellen Bodenrichtwerten orientieren und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuziehen, rät der Informationsdienst "Steuern agrar". Vermerken Sie zudem im Vertrag, dass der Verkäufer die Bäume ursprünglich gepflanzt hat, um sie später zu nutzen, also zur Holzernte. Nur unter diesen Bedingungen erkennt das Finanzamt die Bäume als Scheinbestandteile an, und Sie reduzieren Ihre Steuerlast. Dies wurde durch das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern am 25. Juni 2024 bestätigt (Az: 1 K 180/23).