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Grundsteuer-Chaos: Schon jetzt 1,3 Millionen Einsprüche

Die neue Grundsteuer erheben die Gemeinden zwar erst 2025. Bereits jetzt macht sich aber deutlicher Widerstand bemerkbar. 1,3 Mio. Bürger haben Einspruch erhoben.​

Lesezeit: 4 Minuten

In den kommenden Wochen und Monaten erhalten immer mehr Grundstückeigentümer und Immobilienbesitzer ihren Feststellungsbescheid für die neue Grundsteuer. Offensichtlich sind erstaunlich viele mit dem Inhalt aber so gut wie gar nicht einverstanden. DasErste.deberichtet beispielsweise davon, dass 1,3 Mio. Bürger gegen ihren Bescheid Einspruch eingereicht haben.

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In dem Bescheid teilt das Finanzamt ­Ihnen die neuen Grundsteuerwerte mit. Dieser Wert ist aber nicht gleichzusetzen mit der zu zahlenden Grundsteuer, die erstmals 2025 fällig wird. Lesen Sie dazu die Hintergrundinfos weiter unten.

Stattdessen ergibt sich die neue Grundsteuer aus dem Produkt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.Somit steht heute noch nicht fest, was Sie letztendlich zahlen müssen. Dennoch macht sich die Sorge breit: Bleibt es bei den bisherigen Hebesätzen und Steuermesszahlen, droht eine Kostenexplosion.

Angestoßen hat die Grundsteuerreform das Bundesverfassungsgericht. Deren Richter hatten zuvor die Einheitswerte für ungültig erklärt. Aus Sicht des Gerichtes sind die Zahlen veraltet und spiegeln nicht die aktuelle Vermögensentwicklung wider. Da die Einheitswerte auch Grundlage für die bisherige Berechnung der Grundsteuer sind, musste die Regierung sich auf eine neue Methode einigen. Dabei wurde die Koalition aus SPD und CDU nicht müde zu betonen, die Reform werde „aufkommensneutral“ sein. Große Änderungen müsse man nicht befürchten.

Fehler über Fehler

Möglicherweise erweist sich dies als leeres Versprechen. Denn nicht dem Staat steht die Grundsteuer zu, sondern den Gemeinden. Und es sind die Gemeinden, die die Hebesätze festlegen. Mit anderen Worten: Die Kommunen haben einen wesentlichen Einfluss auf die tatsächliche Höhe der Grundsteuer und könnten sich mit einem großen Schluck aus der „Grundsteuerpulle“ die chronisch klammen Haushaltskassen aufbessern.

Einige Bescheide sind zudem falsch. So berichten betroffene Bürger beispielsweise davon, dass ihre Finanzämter für Wälder oder Gärten die gleichen Bodenrichtwerte wie für Wohnflächen herangezogen haben. Prüfen Sie daher Ihren ­Bescheid. Weitere typische Fehler:

  • Die Wohnfläche ist zu groß.
  • Zubehörräume wie z. B. ein Keller, Abstellraum, Waschküche, Trocken- oder Heizungsräume hat das Finanzamt als Wohnfläche deklariert. Wichtig in diesem Zusammenhang: Flure gehören zur Wohnfläche.

Legen Sie Einspruch ein!

Enthält Ihr Bescheid Fehler, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen und eine Richtigstellung beantragen. Ihr Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Finanzamt sein. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Kommt der Bescheid per Post, gilt er am dritten Tag nach dem ­Datum des Poststempels als ­bekannt gegeben.

Ob die Regierung angesichts der Sorgen der Bürger und vielen Fehler noch korrigierend eingreift, steht noch nicht fest. Derzeit sieht es nicht danach aus. Allerdings wächst die Kritik. ARD online zitiert beispielsweise den Staatsrechtler und Steuerexperten Prof. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg mit den Worten: "Die Grundsteuer wird erst ab dem Jahr 2025 erhoben, aber wir haben jetzt schon unglaublich viele Daten gesammelt. Und diesen Erfahrungsschatz sollten wir nutzen, um inne zu halten und zu überlegen, wie kann man die Gesetze jetzt noch verbessern und notwendige verfassungsrechtliche Korrekturen durchführen. Und dann werden hoffentlich auch viele Verfahren vermieden."

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Hintergrundinfos

Auslöser für das große Datensammeln ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018. Weil die alten Bundesländer die für die Grundsteuerberechnung wichtigen Einheitswerte aus 1964 nicht angepasst hatten und die für die neuen Länder aus dem Jahr 1935 stammen, erklärten die Richter diese für verfassungswidrig. Schließlich seien die Grundstückswerte zwischenzeitlich deutlich gestiegen.

Der Bund hat daher 2019 ein neues Verfahren präsentiert, dass die meisten Bundesländer akzeptiert haben. Einige Landesregierungen nutzen allerdings eine Länderöffnungsklausel und weichen leicht von dem Bundesmodell ab. Je nachdem, wo Sie wohnen, verlangen die Behörden somit unterschiedlich viele Daten von Ihnen.

Für Landwirte ist die Grundsteuer A entscheidend. Derzeit wird diese in drei Schritten berechnet: Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz. Auch künftig bleibt es bei einem „Dreisprung“. Es gibt aber ein paar Veränderungen: Den Einheitswert hat der Gesetzgeber durch den Grundsteuerwert ersetzt (Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz).

Und der Wohnungswert spielt keine Rolle mehr für die Grundsteuer A, weil das Finanzamt Ihre Betriebsleiter-, Altenteiler- und Landarbeiterhäuser dem Grundvermögen zuordnet, wofür die Grundsteuer B fällig wird.

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