Wenn sich über Acker- und Grünland eine 40 m breite Bauschneise zieht, auf der ein rund 1,5 m tiefer und 20 m breiter Graben ausgehoben wird, ist das für jeden Landwirt wie ein Schlag in die Magengrube. Denn es ist davon auszugehen, dass sich die Flächen danach nicht mehr in ihren originären Zustand zurückbauen lassen. Auch die Auswirkungen der Erderwärmung über den Erdkabeln sind noch nicht wissenschaftlich untersucht.
Fest steht aber, dass es zur Erwärmung von zwei bis drei Grad an der Erdoberfläche und zu verfrühten Ernteterminen von zwei bis drei Wochen bei den üblichen Getreide-, Raps- und Hackfruchtkulturen kommt. Untersucht haben das z.B. Prof. Dr. Peter Trüby von der Universität Freiburg und Andreas Merkel in seiner Masterarbeit an der Universität Kassel, Standort Witzenhausen.
Doch es hilft nichts: Die Infrastruktur ist notwendig. Verweigern Sie die Unterschrift, können Netzbetreiber die Leitung notfalls per Enteignung durchsetzen.
Einsatz für die Böden lohnt sich
Sich für die Entschädigung und den Bodenschutz einzusetzen, lohnt sich in den meisten Fällen. Denn der beste Schaden ist der, der nicht entsteht! Allerdings ist festzustellen, dass die Rücksichtnahme bei den Bauarbeiten im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes besonders ausgeprägt ist, die Belange der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter aber eher untergeordnet behandelt werden.
Der beste Schaden ist der, der nicht entsteht."
Hier einige Hinweise dazu, was sich aus meiner langjährigen Praxis als Sachverständiger im Umgang mit dem Bau von Energieleitungen heraus als sinnvoll erwiesen hat:
Die Rahmenvereinbarungen sind zu empfehlen, aber jeweils für den Betrieb anzupassen.
Jeder Betroffene muss sich um die betriebliche Entschädigung und Umsetzung der Maßnahmen selbst kümmern! Holen Sie Rat von Berufsverbänden, Rechtsanwälten und Sachverständigen ein.
Verhandeln Sie schon vor Unterzeichnung der Eintragungsbewilligung, der Genehmigung der befristeten Nutzung und von Betretungsrechten ihre Belange. Zusatzvereinbarungen sollte es auch zu den ersten Maßnahmen wie den Probebohrungen geben.
Maßgeblich für die Entschädigung der Dienstbarkeit sind die zugrunde liegenden Verkehrswerte. Bei der oft Jahre dauernden Planung sind diese bei Umsetzung des Baus oft nicht mehr aktuell. Sorgen Sie dafür, dass es hier eine Anpassungsklausel gibt.
Lassen Sie sich durch die Beschleunigungszuschläge nicht erpressen.
Vereinbaren Sie ein Betretungsrecht während der Bauzeit.
Messen Sie bei großen Flurstücken evtl. die Leitungstrasse als separates Flurstück heraus, damit die Dienstbarkeit nur dort gewährleistet wird.
Schließen Sie eine Entgeltvereinbarung für Ihre persönlichen Aufwendungen (zum Beispiel drei Stunden/Woche à 45 – 50 € pro Stunde) für die Bauzeit ab.
Bestehen Sie bei Begutachtung und bodenkundlicher Baubegleitung auf Personen Ihres Vertrauens.
Lassen Sie sich zusichern, dass jederzeit ein Ansprechpartner der bauausführenden Firmen und der Netzbetreiber vorhanden ist.
Behalten Sie sich eine Folgeschadensregulierung ab dem dritten Jahr nach Bau vor.
Stimmen Sie sich mit den Gemeinden in Hinblick auf die Feldwegnutzung, Vorbereitung und Erhaltung des Bewässerungssystems ab. In den Mittelgebirgslagen mit Schichtwasser oder bei Drainagen ist in den ersten drei Jahren nach Bau ständig auf ordnungsgemäße Wasserführung zu kontrollieren. Bedenken Sie dabei, dass Drainageschäden auch weiter von der Baustelle entfernt auftauchen können.
Ist die Jagd eingeschränkt, sollten Sie auch hier eine Entschädigung vereinbaren.
Vereinbaren Sie Konventionalstrafen von mind. 20.000 €, besser 50.000 € bei Verstößen gegen die abgeschlossenen Verträge.
Achten Sie generell darauf, dass die Vereinbarungen aktualisiert werden können.
Besprechen Sie die anstehenden Entschädigungszahlungen rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater.
Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest.