Weil das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat, muss der zur Berechnung der gesetzlichen Abfindung notwendige Hofeswert und damit die Höfeordnung angepasst werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren geht nun in den Endspurt.
Buschmann will klare Regeln
Am Donnerstag, den 26. September war der Gesetzentwurf des Bundesjustizministerium erstmals Thema im Bundestag. Dazu erklärt Bundesjustizminister Marco Buschmann: "Die Höfeordnung verfolgt ein wichtiges Anliegen: Es geht um guten Generationenwechsel in der Landwirtschaft. Familiengeführte Betriebe sollen nicht zerschlagen werden, wenn der Übergang an die junge Generation ansteht. Mit unserer Reform wollen wir die Höfeordnung zukunftsfest machen. Wir wollen klare Regeln festlegen für die Berechnung der Abfindung. Bei der Erarbeitung unseres Vorschlags haben wir eng mit der Landwirtschaft zusammengearbeitet. Ich bin überzeugt: Unser Vorschlag ist praxistauglich - und wird dazu beitragen, dass Hofübergaben auch in Zukunft möglich sind."
Konkret geht es darum: Bislang betrug der Hofeswert das 1,5-fache des Einheitswertes, laut Gesetzentwurf soll er in Zukunft beim 0,6-Fachen des Grundsteuerwerts A liegen (0,4 für die landwirtschaftliche Besitzung und 0,2 für das Wohngebäude). Schätzungen gehen davon aus, dass der Hofeswert dadurch um ca. das Zwei- bis Dreifache steigen wird. Entsprechend erhöht sich die gesetzliche Abfindung.
Jetzt im Rechtsausschuss
In der Sitzung des Bundestages wurde der vorliegende Gesetzentwurf zunächst ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Dabei könnten auch die kritische Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, z.B. zur pauschalen Festsetzung des Wohnungswertes, diskutiert werden.