Bei uns in der Familie steht die Hofübergabe an meine Tochter an. Wie verhält es sich mit Pachtverträgen, die ich als Senior abgeschlossen habe? Muss meine Tochter vor oder nach der Hofübergabe sämtliche Verträge neu aufsetzten? Zum Teil sind die Pachtverträge schriftlich und laufen noch einige Jahre. Zum Teil handelt es sich aber auch um mündliche Pachtverträge.
Antwort:
Keine Sorge, die von Ihnen abgeschlossenen Pachtverträge gehen automatisch auf Ihre Tochter über. Sie braucht daher keine Verträge neu aufzusetzen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um schriftliche oder mündliche Verträge handelt. Das ist klar im Bürgerliche Gesetzbuch geregelt (§ 593a BGB). Hiernach gilt bei einer Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, dass der Übernehmer anstelle des Übergebers in die Verträge kraft Gesetzes eintritt. Ihr Vertragspartner, also Ihr Verpächter, kann dieses nicht verhindern und muss auch nicht der Übernahme der Pachtverträge zustimmen. Sie müssen Ihren Verpächter allerdings umgehend schriftlich oder mündlich über die Hofübergabe informieren.
Tipp: Wählen Sie die Schriftform, haben Sie einen Beweis, dass Sie ihn auch tatsächlich informiert haben.
Nur wenn der Übernehmer eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtsache nicht gewährleisten kann, dürfte der Verpächter das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Unser Experte: Andreas Dehne, Rechtsanwalt, Niedersachsen
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Keine Sorge, die von Ihnen abgeschlossenen Pachtverträge gehen automatisch auf Ihre Tochter über. Sie braucht daher keine Verträge neu aufzusetzen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um schriftliche oder mündliche Verträge handelt. Das ist klar im Bürgerliche Gesetzbuch geregelt (§ 593a BGB). Hiernach gilt bei einer Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, dass der Übernehmer anstelle des Übergebers in die Verträge kraft Gesetzes eintritt. Ihr Vertragspartner, also Ihr Verpächter, kann dieses nicht verhindern und muss auch nicht der Übernahme der Pachtverträge zustimmen. Sie müssen Ihren Verpächter allerdings umgehend schriftlich oder mündlich über die Hofübergabe informieren.
Tipp: Wählen Sie die Schriftform, haben Sie einen Beweis, dass Sie ihn auch tatsächlich informiert haben.
Nur wenn der Übernehmer eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtsache nicht gewährleisten kann, dürfte der Verpächter das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
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