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topplus Auswirkungen der Grundsteuerreform

Grundsteuer: Warum es für Hausbesitzer und Landwirte teurer werden könnte​

Die Grundsteuerreform könnte sich als Kostenfalle für Hausbesitzer erweisen. Auch Landwirte mit ihren Betriebs- und Altenteilerhäusern dürfte es treffen.

Lesezeit: 4 Minuten

Sie wird zwar erst 2025 fällig, für Wirbel sorgt sie dennoch schon seit Monaten: die neue Grundsteuer. Erst löste das große Datensammeln unter Zeitdruck großen Unmut bei Immobilienbesitzern und Landwirten aus. Nun zeichnet sich ab: Für Millionen von Eigenheimbesitzern wird es womöglich teurer.

Spiegel online berichtet über Berechnungen des Finanzamtes Bielefeld, die darauf hindeuten, wer zu den Verlierern und wer zu den Gewinnern gehören könnte. Danach müssen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in der ostwestfälischen Stadt ab 2025 im Schnitt 33 % mehr bezahlen.

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Freuen dürfen sich hingegen Unternehmer. Für Gewerbeimmobilien fällt die Proberechnung im Vergleich zu heute um rund ein Drittel niedriger aus. Allerdings beruhen die Kalkulationen auf theoretischen Daten. Daher sind die Ergebnisse als Gradmesser nur bedingt hilfreich.

Zudem ist für Landwirte die Grundsteuer A entscheidend und die Berechnungen bezogen sich überwiegend auf die Grundsteuer B. Für Betriebsleiter-, Altenteiler- und Landarbeiterhäuser wird allerdings ebenfalls die Grundsteuer B fällig.

Kritik am Bundesmodell wächst

Die Ungleichbehandlung dürfte vor allem Bürger treffen, deren Länder das Bundesmodell anwenden, heißt es in dem Bericht weiter. Die ehemals Große Koalition hatte dieses entwickelt, den Ländern aber freigestellt, davon abweichende Verfahren auf den Weg zu bringen.

  • Neun Länder haben sich für die Vorgaben aus Berlin entschieden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Sieben Bundesländer nutzen die Öffnungsklausel, nämlich: Saarland, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Steuermesszahl wird zum Problem

Als Problem erweist sich offensichtlich die Messzahl. Dazu muss man wissen: Die Grundsteuer setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Derzeit wird diese in drei Schritten berechnet: Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz. Auch künftig bleibt es bei einem Dreisprung. Es gibt aber ein paar Veränderungen. Den Einheitswert hat der Gesetzgeber durch den Grundsteuerwert ersetzt (Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz).

Das Bundesmodell sieht zwar bei der Steuermesszahl unterschiedliche Werte für Immobilien vor, es fehlt aber offensichtlich an einer Feinjustierung. Das Saarland und Sachsen haben dies frühzeitig erkannt. So hat Sachsen zum Beispiel festgelegt, dass für Gewerbeimmobilien eine doppelt so hohe Messzahl gilt wie für Wohngebäude, heißt es auf Spiegel online.

Gutachten zerpflückt Bundesmodell

Auch ein erst wenige Tage altes Gutachten lässt kein gutes Haar am Bundesmodell und zweifelt sogar an deren Verfassungskonformität. Erstellt hat es der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof aus Augsburg. In Auftrag gegeben haben die Analyse der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund. Diese bereiten nach eigenen Angaben bereits Musterklagen vor, um das Bundesmodell per Richterspruch zu Fall zu bringen.

Eine Preiserhöhung droht auch noch aus einem anderen Grund: Die Grundsteuer steht den Gemeinden zu und diese legen den Hebesatz fest. Sie könnten also einen Anstieg der Grundsteuer mit einem Absenken des Hebesatzes entgegensteuern. Weil viele Kommunen unter chronisch klammen Kassen leiden, dürften einige den Hebesatz aber wohl eher anheben. Es könnte daher nicht nur in einigen Regionen zu einer unfairen Lastenverteilungen zwischen Eigenheimbesitzern und Unternehmern kommen. Es wird vermutlich auch insgesamt teurer.

Einspruch umstritten

Einige Steuerberater raten ihren Mandanten, grundsätzlich Einspruch einzulegen. Dann ruht das Verfahren, bis ein Gericht über die neue Grundsteuer entschieden hat. Es gibt aber unterschiedliche Meinungen darüber, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Ein Argument dagegen: Sollten die Richter die Politik auffordern, das Grundsteuergesetz zu verbessern, gilt das für alle Verbraucher – unabhängig davon, ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht. Außerdem ist ein Einspruch mit Aufwand verbunden, da er schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden muss.

Ein Argument dafür ist, dass wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Reform verfassungskonform ist, Sie durch den Einspruch die Möglichkeit haben, selbst eine Klage einzureichen, was jedoch teuer und aufwändig ist. Wollen Sie Einspruch einlegen, dann beachten Sie diese Meldung: Mehr dazu finden Sie hier.

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