Eine Nachbarin wollte das Altenteilerhaus eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich verhindern: Sie klagte gegen die Baugenehmigung. Ihr Argument: Das erst 2004 gebaute Haus auf der Hofstelle sei für zwei Paare groß genug. Aus ihrer Sicht sei es auch nicht so, dass die Eltern auf dem Hof mitarbeiten.
Das bayerische Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hatte dagegen das Altenteilerhaus für den landwirtschaftlichen Pensionspferdebetrieb als genehmigungsfähig eingestuft. Das Altenteilerhaus diene dem Betrieb, die Altenteiler würde im Betrieb mithelfen und damit seine Existenz sichern.
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied zugunsten des Hofes und führte ein Gutachten des AELF an, wonach das Bauvorhaben „privilegiert“ sei (AN 3 S 22.02354). Das Amtes sei eine fachkundige Stelle, die Gewicht habe. Die Rechtsvorschriften zum Bauen im Außenbereich sollten darüber hinaus nicht die Nachbarn schützen, sondern die Natur.