Die Kitzrettung per Wärmebild-Drohne hat sich in den vergangenen Jahren als Erfolgsmodell erwiesen. Dem breiten Einsatz standen allerdings Datenschutzvorschriften im Weg, die in diesem Jahr durch eine Sonderregelung temporär aufgehoben wurden. Die will der zuständige Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing nun aber verstetigen.
Dauererlaubnis ab dem 20. November
Dem Magazin t-online liegt eine Allgemeinverfügung vor, nach der Deutschland als erstes Land in der EU eine nationale Ausnahmeregel für den Drohnenflug in der Landwirtschaft erlässt, die nach einer Testphase in diesem Jahr ab dem 20. November in Kraft treten soll.
Wie t-online erläutert, sehen Brüsseler Vorgaben derzeit vor, dass Drohnen eigentlich erst mit einem Abstand von 150 m zum nächsten Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet fliegen dürfen. Damit fallen viele Grünlandbestände in oder an Siedlungen aus.
Mindestabstand nun bei 10 statt 150 m
Mit der Allgemeinverfügung soll nun für landwirtschaftliche Flächen ein „geografisches Gebiet zum Zwecke des Tierschutzes“ eingerichtet werden. In diesen Arealen gilt dann ein Mindestabstand von nur noch 10 m zu angrenzenden Gebieten. Zusätzlich dürfen die Drohnen dabei nur zur Tierrettung eingesetzt werden und tief fliegen. Andere Zwecke sind damit weiterhin ausgeschlossen.
„Unsere temporär geltende Ausnahmeregelung war ein voller Erfolg“, resümierte Wissing gegenüber t-online. Laut dem Verkehrsressort konnten so rund 20.000 Tiere gerettet werden. Der Verkehrsminister erhofft sich ähnliche Effekte für Wildtiere, die gerade in der Brunftzeit durch Wildunfälle verletzt werden und nur per Drohne gefunden werden können. „Wir entlasten unsere Land- und Forstwirte sowie Jäger, indem wir nationale Spielräume im Europarecht nutzen und den Drohneneinsatz zum Zwecke des Wildtierschutzes jetzt dauerhaft ermöglichen“, so Wissing.