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Landpachtverkehrsgesetz: Von der Abschaffung profitiert nur der Verpächter

Statt wie Bayern das Landpachtverkehrsgesetz abzuschaffen, sollten die Länder die Regelungen besser umsetzen. Ein Kommentar.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Gesetz, wonach eine Behörde prüft, ob z. B. eine Flächenpacht zu hoch ist oder ein Pachtvertrag zu einer ungesunden Flächenverteilung führt - das fordern viele Bewirtschafter. Was viele nicht wissen: Genauso ein Gesetz gibt es in jedem Bundesland, es ist das Landpachtverkehrsgesetz. Dass es ein Schattendasein führt, hat mindestens zwei Gründe:

  • Die Behörden haben ihre Möglichkeiten z. B. zur Einhegung der Pachtpreise in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen kaum genutzt.

  • Viele Verpächter haben Pachtverträge erst gar nicht anzeigt, auch weil mit Strafen dafür nicht zu rechnen ist.

Bestehende Regeln konsequenter umsetzen

Doch wenn die Länder wirklich für ihre aktiven Landwirte die Bodenpreise wirksam dämpfen und die Verteilung von Boden gerechter machen wollen, sollten sie nicht wie Bayern das Landpachtverkehrsgesetz abschaffen, sondern die bestehenden Regeln konsequenter umsetzen.

Wer bei Pachtverhandlungen weiß, dass die Behörde jeden Pachtvertrag noch einmal prüft, bleibt bei der Preisforderung vielleicht eher im Rahmen. Auch eine verbesserte Datenlage zu den durchschnittlichen Pachtpreisen in den Regionen wäre möglich. Genau aus diesen Gründen hat Baden-Württemberg das Landpachtverkehrsgesetz noch einmal gestärkt. Wer das Landpachtverkehrsgesetz wie in Bayern abschafft, gibt hingegen unnötig Handlungsspielraum auf. Und von der überschaubaren Bürokratieentlastung profitiert an dieser Stelle nur einer: Der Verpächter.    

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