Viele Landwirte dürften sich in den vergangenen Wochen die Augen gerieben haben, als sie die neuen Rechnungen der Berufsgenossenschaft gesehen haben: Die BG hat ihre Beiträge zur Unfallversicherung um bis zu 20 % angehoben. Begründet wird das vor allem mit der neuen Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“, die nun neue Lasten für den Berufsstand mit sich bringt und von der Solidargemeinschaft getragen werden müsse.
Unfaire Umverteilung
Drei Agrarorganisationen sehen das anders und rufen zum Widerspruch gegen die Beitragsbescheide zur Unfallversicherung auf. „Parkinson als Berufskrankheit anzuerkennen, ist richtig. Die Kosten dafür aber auf alle Bäuerinnen und Bauern umzulegen, ist unfair. Reine Grünlandbetriebe und ganz besonders Bio-Betriebe müssen damit Kosten tragen, die sie nicht verursacht haben“, kritisiert Bernd Schmitz, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.
Mit dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter sowie dem Neuland-Verein fordert er, dass das Verursacherprinzip gelten müsse und die Hersteller der Pflanzenschutzmittel oder Zulassungsbehörden von der Berufsgenossenschaft zahlen müssten. Bis zu einer eventuellen Anpassung empfehlen sie, gegen die Beitragsbescheide für den Unfallversicherungsbeitrag für 2023 und Beitragsvorschuss für 2024 Widerspruch einzulegen.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband rät darüber hinaus seinen Mitgliedern, bei Zweifeln an der Beitragshöhe die (kostenlose) Beratung des Verbandes zu nutzen.