Landwirtinnen und Landwirte, die eine Förderung für eine Mehrgefahrenversicherung beantragen möchten, können die Anträge noch bis zum 15. Oktober 2024 einreichen. Darauf weist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hin. Die Antragsfrist für die Teilnahme an der Fördermaßnahme endete eigentlich am 30. September.
Zum Hintergrund: Im August dieses Jahres sind die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Bremen in die Förderung der Mehrgefahrenversicherung auch für Ackerbau und Grünland eingestiegen. Landwirte, die die Ernte 2025 noch gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und/oder Trockenheit/Dürre absichern möchten, müssen Versicherungsangebot einholen und nun bis zum 15. Oktober 2024 einen Antrag auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer stellen. Anschließend sollen dann die Zusicherungsbescheide versandt werden, sodass die Versicherungsverträge im Nachgang unterschrieben werden können. Dabei gilt je mehr klimaschonende Maßnahmen ein Betrieb umsetzt, desto eher kommt er zum Zuge.
Keine weitere Verlängerung möglich
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Antragsfrist vom 30. September auf den 15. Oktober verlängert, nachdem das Haus aufgrund der guten Wetterbedingungen zur Ernte von verschiedenen Seiten die Bitte um Antragsverlängerung erreichte. In diesem Zusammenhang macht das Ministerium darauf aufmerksam, dass eine weitere Verlängerung über den 15. Oktober hinaus aufgrund des Verfahrensablaufs leider nicht möglich ist. Der nächste Zeitraum für den Antrag auf Teilnahme ist dann der 15. März 2025 bis 15. Mai 2025.
Anträge für die Fördermaßnahme können Landwirtinnen und Landwirte, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt, bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht. Die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist - anders als in anderen Bundesländern - an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte und Landwirtinnen, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Bei Teilnahme an freiwilligen Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen oder dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen oder dem Einsatz von bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden, die in ein Priorisierungsverfahren einfließen.
15 Mio. Euro bis 2027
Bis zum Ende der Förderperiode in 2027 stehen für die Förderung der Mehrgefahrenpolice gut 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln.