topplus Doppelte Beiträge vermeiden

Minijobber aus dem Ausland: Darum benötigen Sie die A1-Bescheinigung

Wie wirkt sich die A1-Bescheinigung auf Minijobber aus der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aus? Ein Leitfaden zu Sozialabgaben und Meldungspflichten.

Lesezeit: 2 Minuten

Normalerweise unterliegen Personen dem Sozialversicherungsrecht ihres Arbeitslandes. Bei vorübergehenden Einsätzen eines Arbeitnehmers in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich bleibt ausnahmsweise das Recht des Heimatlandes gültig. Die sogenannte A1-Bescheinigung belegt, ob das Heimatlandrecht oder das des Gastlandes gilt.

Wenn Sie einen Minijobber aus einem EU- oder EWR-Land, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich beschäftigen, benötigen Sie daher diese A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung stellt sicher, dass der Minijobber dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlandes unterliegt, auch wenn er in Deutschland arbeitet. Dadurch entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an die deutsche Minijob-Zentrale und zur Erfassung des Minijobbers im deutschen System. Der Minijobber bleibt im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes integriert, darauf weist das "Lohnextra" des Informationsdienstes "Steuern agrar" hin.

Sonderfälle beachten

Beachten Sie jedoch auch die jeweiligen Sozialversicherungsvorgaben des Heimatlandes. In einigen Fällen sind weiterhin Beiträge an das dortige System erforderlich!

Üblicherweise kümmert sich der Arbeitgeber im Herkunftsland um die Beantragung der A1-Bescheinigung. Liegt die Bescheinigung nicht vor oder stammt der Minijobber aus einem anderen Land, müssen Sie ihn nach deutschem Sozialversicherungsrecht anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

top + Wissen, was wirklich zählt

Zugang zu topagrar.com & App: Nachrichten, Marktdaten, Empfehlungen. Jetzt 4 Wochen testen!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.