Im Rahmen eines Interviews haben unsere Expertinnen Anne Drews und Anja Riemann von der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) Fragen zum Thema Ökopunkte beantwortet. Die ThLG betreut die Umsetzung, Genehmigung und Sicherung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten und Flächenpools.
Wie ist der typische Ablauf, wenn Landwirte auf einer Fläche Ökopunkte generieren wollen?
Anja Riemann: Die Landwirte kommen meist mit konkreten Flächenideen für die Ökopunkte zu uns. In einem gemeinsamen Ortstermin klären wir geeignete Maßnahmen je nach Zielsetzung oder Eignung der Fläche. Wir empfehlen, dass die Landwirte die unteren Naturschutzbehörden frühzeitig mit einbeziehen, um die grundlegenden Vorstellungen aller Beteiligten abzustimmen. Bei produktionsintegrierten Kompensationen (PIKs) gehen unsere Mitarbeiter meist aktiv auf die Agrarunternehmen zu und beraten über mögliche Projekte.
Für Kompensationsmaßnahmen eignen sich besonders ertragsschwache Standorte."
Welche Flächen eignen sich besonders für Kompensationsmaßnahmen?
Riemann: Besonders geeignet sind versiegelte Flächen wie alte Lagerflächen und Stallgebäude zur Entsiegelung. Auch ertragsschwache oder schwer zu bewirtschaftende Flächen sind ideal zur dauerhaften Extensivierung. Wichtig ist, dass es auf der Fläche keine anderen Förderprogramme oder Vorschriften zu einer Aufwertung gibt. Bestehenden Verpflichtungen können z.B. Stilllegungen oder Vertragsnaturschutz sein. Auch Ziele der Raumplanung sind zu beachten.
Welche produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen werden oft von Landwirten umgesetzt? Wie lange dauern die Projekte an?
Anne Drews: Beispiele sind Blühstreifen am Ackerrand, die „wandern“ können oder die Extensivierung von Grünland. Diese Maßnahmen laufen meist 25 Jahre. Die Einnahmen entstehen durch den Verkauf der Ökopunkte, abzüglich Umsetzungskosten und Einkommensverlusten. PIKs werden mit der UNB abgestimmt und in einer Datenbank eingetragen. Gerade bei rotierenden Maßnahmen, die über verschiedene Flächen wechseln, gibt es häufig „haftende“ Flurstücke. Dieses sind fest definierte Flächen, auf denen PIKs umgesetzt werden müssen, falls die eigentliche Umsetzung auf rotierenden Flächen nicht mehr möglich ist. Die Betriebsprämie bleibt bei den PIKs erhalten, zusätzliche Förderungen entfallen. Die Verpflichtung zur Maßnahmenumsetzung bleibt auch bei einem Flächenverkauf bestehen.
Wie viele Ökopunkte können aus welchen Maßnahmen generiert werden?
Riemann: Die Höhe der generierten Ökopunkte errechnet sich aus dem Unterschied der Biotopwerte vor und nach der Umsetzung einer Maßnahme. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Ein Beispiel aus Thüringen: Ein Acker hat einen Ausgangsbiotopwert von 20 Punkten. Nach Umwandlung in extensives Grünland beträgt der Wert 35 Punkte, was eine Aufwertung von 15 Punkten pro m² bedeutet. Die genaue Anzahl der Punkte variiert nach Artenvielfalt und besonderen Merkmalen.
Was müssen Landwirte rechtlich zu Kompensationsmaßnahmen beachten? Werden diese im Grundbuch eingetragen?
Drews: In Thüringen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch keine Kompensationsverordnung, die auch rechtliche Fragen genauer erklärt. Eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme wird dann im Grundbuch über eine dingliche Sicherung eingetragen, wenn die Genehmigungsbehörde dieses für die entsprechende Ausgleichsmaßnahme fordert. Damit wird sichergestellt, dass Verpflichtungen, wie etwa Kompensationsmaßnahmen, dauerhaft an ein Grundstück gebunden sind – unabhängig von Eigentümerwechseln. Ist eine solche Eintragung nicht explizit gefordert, so wird hierauf i.d.R. verzichtet.
Was kostet ein Ökopunkt und welche Rolle übernimmt die Thüringer Landgesellschaft mbH dabei?
Drews: Die Kosten variieren stark nach Art der Maßnahme. Dabei ist z.B. eine einfache Grünlandextensivierung günstiger als eine Streuobstwiese. Die Kosten werden auf Basis einer 25-jährigen Pflege kalkuliert. Die ThLG bietet Beratung, Planung bis zur Maßnahmengenehmigung und wenn gewünscht auch die Vermarktung der Flächenäquivalente an. Der Landwirt organisiert meist selbst die Umsetzung. Die ThLG erhält eine stundenweise Vergütung für Planung sowie einen prozentualen Anteil bei der Vermarktung.