Frage:
Kann ich mit einem T-Führerschein und einer land- und forstwirtschaftlichen-Sattelzugmaschine auf die Autobahn fahren? Müsste ich dann in diesem Fall Maut zahlen?
Antwort:
Mit der Fahrerlaubnisklasse T können Sie land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch die land- oder forstwirtschaftliche Sattelzugmaschine bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren. Nach § 18 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Sie Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Daher ist es nicht möglich mit der Klasse T ein Kraftfahrzeug auf der Autobahn zu fahren.
Von der Maut befreit
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die im Rahmen ihres eigenen Betriebes land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse oder Bedarfsgüter transportieren, sind in Deutschland generell mit allen Fahrzeugen (auch Lkws) von der Maut befreit. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Autobahnen oder Bundesstraßen handelt.
Unser Experte: Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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