Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Leserfrage

Muss ich eine nichtamtliche Neuvermessung akzeptieren?

Gibt es unstimmigkeiten zwischen Ackerland- und Feldwegeigentümern, kann ein Grenzfeststellungsverfahren weiterhelfen. Unser Experte RA Dr. Frank Schulze erklärt die relevanten Details.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Einige Feldwege an unseren Flächen gehören der Kommune. Die Randstreifen der Flächen wurden im Laufe der Zeit nach und nach untergepflügt. Nun verlangt die Gemeindeverwaltung von uns, die Randstreifen wieder herzustellen und darauf eine zertifizierte Blühmischung einzusäen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Problem dabei ist: Mitarbeiter der Gemeinde haben Teile unserer Gemarkung mit einem Satellit gestützten Gerät (Trimble TDC600) vermessen. Das ist ein nichtamtliches Messverfahren. Danach sind die Feldwege teilweise um drei bis vier Meter versetzt. Müssen wir das akzeptieren?

Antwort:

Die beschriebene Vermessung durch die Gemeinde müssen Sie nicht anerkennen. Um die Unstimmigkeiten zu klären, können Sie aber ein Grenzfeststellungsverfahren mit Beteiligung von Ihnen und der Gemeinde in Gang bringen. Das kostet allerdings, die Kosten tragen im Regelfall beide Parteien zur Hälfte.

Wie ein derartiges Verfahren abläuft, ist in den einzelnen Bundesländern geregelt. Stellt sich dabei heraus, dass der jetzige Feldweg falsch liegt, muss dieser ggf. zurückgebaut und entsprechend neu angelegt werden - über die damit verbundenen Kosten entsteht häufig Streit. Insofern sollten Sie überlegen, ob Sie sich besser mit der Gemeinde auf den jetzigen Verlauf einigen können. Dafür wäre es hilfreich, die genaue Lage der Flächen anhand einer Flurkarte im Vergleich zu einem neueren Luftbild zu bestimmen.

Unabhängig davon, wo der Feldweg verläuft: Die Gemeinde ist auf jeden Fall Eigentümer des Feldweges und des entsprechenden Randstreifens. Eine gesetzliche Verpflichtung, auf den Randstreifen eine dauerhafte Blühmischung einzusäen, haben Sie allerdings nicht. Eine solche Maßnahme müsste zwischen der Gemeinde und Ihnen vertraglich vereinbart werden.

Unser Experte: Rechtsanwalt Dr. Frank Schulze, Münster

Fragen Sie uns!

Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Schicken Sie Ihre Frage einfach per E-Mail an leserfragen@topagrar.com oder rufen Sie uns an: 02501 801 6444.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.