topplus Nicht einfach liegen lassen

Nachbauerklärung: Muss man sie abgeben?

Bis zum 30. Juni sollen sich Landwirte zum Nachbau von Getreide- und Kartoffelsorten bei der Saatguttreuhand (STV) melden. Tipps dazu gibt Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover.

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