Landpachtverträge müssen künftig ebenso wie Gewerbemietverträge nicht mehr schriftlich, sondern nur noch in Textform geschlossen werden. Ein Pachtvertragsschluss ist damit per E-Mail oder beispielsweise per WhatsApp möglich.
Das Hin- und Herschicken von unterschriebenen Papierdokumenten entfällt. Geregelt wird das im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Das Gesetz wird nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrates aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßte die Neuregelung. „Der Wegfall der Unterschriftsvorgabe ermöglicht eine deutliche Vereinfachung in der Abwicklung von Pachtverträgen“, erklärte BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling gegenüber AGRA Europe.
Das gelte auch für die Landgesellschaften, die allein etwa 2.500 Pachtverträge im Jahr schlössen. Hemmerling empfiehlt für künftige Vertragsabschlüsse, sich die vereinbarte Version elektronisch rückbestätigen zu lassen und zu archivieren, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Weitere Erleichterungen
Das Bürokratieentlastungsgesetz sieht noch weitere Erleichterungen vor. So wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege nach Handelsrecht und Steuerrecht künftig von zehn auf acht Jahre gesenkt. Eingeführt wird eine zentrale Datenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung. Damit soll die Abwicklung der Lohnbuchhaltung vereinfacht werden.
Abgeschafft wird die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Damit kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung nach, die nicht zuletzt von den Anbietern von Urlaub auf dem Bauernhof erhoben wurde.
Erster kleiner Schritt
„Wir begrüßen die Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige als ersten kleinen Schritt zum Bürokratieabbau“, erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus, Ute Mushardt, gegenüber AGRA Europe.
Problematisch sei aber, dass die Abschaffung des Meldescheins nur für deutsche Staatsangehörige gelte. Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft müssten nach wie vor am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben. „Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von ausländischen und deutschen Gästen beim Check-in, die nicht praxistauglich ist“, kritisierte Mushardt.
Nach Angaben der Verbandsvorsitzenden nutzen viele Kommunen die Daten aus dem Meldeschein für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben. Diese Gästedaten würden auch weiterhin erfasst werden müssen, um beispielsweise über die Gästekarten die kostenfreie Nutzung des ÖPNV auszustellen.
Mushardt dazu: „Wir haben deshalb im Vorfeld gefordert, dass die Kommunen eine angemessene Übergangsbestimmung erhalten, um die entsprechenden Anpassungen in den Kommunalsatzungen vorzunehmen.“ Für die Ferienbetriebe sei wichtig, dass die zweckgebundenen Einnahmen aus der Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben auch zukünftig für den Erhalt und den Ausbau der kommunalen touristischen Infrastruktur in den ländlichen Räumen eingesetzt würden.