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Pauschalierung und Tarifglättung: Gesetzentwurf sorgt für Aufregung

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz sorgt für Unmut. Die Regierung will nicht nur die Vorsteuerpauschale für Pauschalierer kürzen, sondern bei künftigen Anpassungen das Parlament außen vor lassen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für das Jahressteuergesetz veröffentlicht. Was sich bereits angedeutet hatte, lässt sich nun schwarz auf weiß nachlesen: Trotz massiver Kritik will die Regierung an der Absenkung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 8,4 % festhalten. Sie finden den Entwurf hier: BMF

Zukünftig soll die Pauschale sogar jedes Jahr automatisch angepasst werden, ohne dass ein parlamentarisches Verfahren erforderlich wäre. Im Entwurf ist auch eine Neuauflage der Tarifglättung vorgesehen. Von einer Risikoausgleichsrücklage fehlt hingegen nach wie vor jede Spur. Hier sind die Details:

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Pauschalierung: Gilt der neue Satz nur wenige Wochen?

Im Entwurf ist eine Senkung des Pauschalierungssatzes von 9 auf 8,4 % vorgesehen. Der neue Satz soll ab dem Tag der Verkündung im Bundesanzeiger gelten. Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar, aber voraussichtlich wird der Bundestag im Herbst über das Gesetz beraten, und die Abstimmung im Bundesrat dürfte kurz darauf erfolgen. Sollte es bei den aktuellen Plänen bleiben, müssten Landwirte ihre Rechnungen während des laufenden Wirtschaftsjahres anpassen – und nicht wie bisher zu Jahresbeginn.

Der neue Satz könnte außerdem nur für wenige Wochen gelten, da die Regierung die Pauschale jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen muss, um Über- oder Unterkompensationen zu vermeiden. Im Entwurf wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 möglicherweise ein anderer Satz gelten könnte.

Es gibt ohnehin deutliche Kritik an dem Satz von 8,4 %. Unsere Berechnungen zeigen, dass Ackerbau, Kühe und Schweinehaltung für viele Landwirte mit der neuen Pauschale zum Verlustgeschäft werden könnten. Sollte die Ampelkoalition sich durchsetzen, wären die meisten Betriebe mit der Regelbesteuerung besser bedient.

Fragwürdige Berechnungsmethode

Es gibt auch deutliche Kritik an der Berechnungsgrundlage, auf die sich die Regierung beruft. Der Satz von 8,4 % basiert auf den Umsätzen der Jahre 2019, 2020 und 2021. Seit 2022 dürfen jedoch nur noch Betriebe pauschalieren, die nicht mehr als 600.000 Euro pro Jahr erwirtschaften. Die aktuelle Datengrundlage umfasst somit auch Umsätze von Landwirten, die bereits zur Regelbesteuerung gewechselt sind. Diese sogenannten Optierer fallen erst 2026 aus dem Datenpool heraus, wodurch die Berechnungsgrundlage dann präziser wird.

Anpassungen ohne Parlament

Ab 2026 plant die Regierung, die Werte automatisch anzupassen, ohne das Parlament einzubinden. Im Entwurf heißt es: „Durch die Änderung wird der Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2026 automatisch auf den jeweils aktuellen Wert angepasst.“ Die jährliche Korrektur soll dann einem im Gesetzentwurf fest vorgeschriebenen Berechnungsmodell folgen.

Tarifglättung kommt, aber…

Rückwirkend zum 1.1.2023 will die Bundesregierung die Tarifglättung wieder einführen, die 2022 ausgelaufen war. Dem aktuellen Gesetzentwurf nach werden nicht alle Betriebe von dem Steuermodell profitieren: Gewerbeeinnahmen sind außen vor und juristische Personen ausgeschlossen. Steuerexperten halten den Effekt der Tarifglättung für eher gering. Der Entlastungseffekt durch die Tarifglättung wird auf rund 50 Mio. €/Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Die Agrardieselrückerstattung beläuft sich auf rund 450 Mio. €/Jahr.

Risikoausgleichsrücklage fehlt

Was sich angedeutet hat, bestätigt auch der Entwurf: Anders als von vielen Landwirten erhofft, wird es keine Risikoausgleichsrücklage geben. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte Anfang des Jahres während der Bauernproteste zumindest angekündigt, deren Einführung zu prüfen.

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