GAP-Frist am 15. Mai
Prämienantrag 2023: Landwirte müssen Fördervoraussetzung „aktiver Betriebsinhaber“ nachweisen
Bis es eine bundesweite Regelung gibt, müssen Landwirte in Niedersachsen, NRW, Bayern, Sachsen-Anhalt u.a. im Sammelantrag 2023 nachweisen, dass sie "aktiver Betriebsinhaber" sind.
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