Die bereits angekündigte erneute Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 ist auf dem Weg. Das rot-grüne Bundeskabinett hat am 30. April in seiner letzten Sitzung die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen.
Damit steigen die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zur Jahresmitte um 3,74%. Bereits in den drei vorangegangenen Jahren waren die Renten spürbar angehoben worden.
Gesetzliche Rente ist Vorbild
Laut Rentenwertbestimmungsverordnung verändern sich der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten
der Unfallversicherung entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen.
Der allgemeine Rentenwert in der AdL steigt von bislang 18,15 € auf 18,83 €. Seit dem Juli 2024 ist der Rentenwert im Westen und Osten auf gleichem Niveau. Die Anpassung der Ost- an die West-Renten ist abgeschlossen.