Im vergangenen Jahr hatte das Bundesumweltministerium (BMUV) das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vorgestellt, mit dem unter anderem Landwirte in die Lage versetzt werden sollen um Ökosysteme wiederherzustellen und naturnaher zu nutzen. Teil des Programms ist auch die Unterstützung bei der Anschaffung geeigneter Technik, wofür das Umweltressort rund 100 Mio. € zur Verfügung stellt.
Bereits seit Ende Juli bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) zusammen mit dem BMUV das Förderprogramm „ANK NABO“ zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Die Zuschüsse gehen unter bestimmten Boraussetzungen bis zu 65 % des Investitionswerts.
Premium-Zinssätze für Programmkredite
Seit Montag (2. September) besteht zusätzlich die Option, bei der Rentenbank den Darlehensteil für das Programm „ANK NABO“ des Bundes zu beantragen. Für diese Anträge gelten die LR-Premium-Zinssätze. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Programm „ANK NABO“ Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung
der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und
der Biodiversität in Agrarlandschaften
Dies umfasst insbesondere Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven und insektenschonenden Grünlandbewirtschaftung. Das Spektrum der förderfähigen Geräte reicht beispielsweise von Erntetechnik für Paludikulturen über Mähwerke und Kleintechnik für Moorböden bis zu Mulchsaattechnik, Strohstriegeln, Hangmiststreuern und Balkenmähwerken.
Positivliste bei der Rentenbank
Alle förderfähigen Maschinen und Geräte werden inklusive technischer Mindestanforderungen durch eine Positivliste beschrieben, die Sie hier herunterladen können. Gefördert wird wie üblich nur die Anschaffung von Neugeräten.
Die konkrete Förderhöhe beträgt abhängig von der gewählten Förderkategorie:
30 %, 40 % oder 65 % der förderfähigen Investitionssumme für anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion und Zusammenschlüsse von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion.
10 % für mittlere landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie mittlere gewerbliche Maschinenringe.
20 % für Kleinst- und kleine landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie Kleinst- und kleine gewerbliche Maschinenringe.
Maschinen und Geräte, die nicht in die oben genannten Klassen fallen, werden unter Umständen doch berücksichtigt. Hierzu heißt es, dass geeignete Technik über das Programm „Zukunftsfelder im Fokus“ im Zukunftsfeld 8 „Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung“ gefördert werden kann.
Wie kommt man an das Darlehen?
An einer Förderung Interessierte müssen sich vor dem Interessenbekundungsverfahren unter www.rentenbank.de vorab registrieren. Alle erforderlichen Daten werden hier abgefragt. Dazu gehört auch eine Herstellerbestätigung für die Förderfähigkeit, die vom Antragsteller der Rentenbank vorzulegen ist.