Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Kitzrettung Regierungswechsel Grasernte

Fraßschäden-Ausgleich

Schleswig-Holstein öffnet Entschädigungstopf für Gänseschäden

Landwirte mit Gänsefraßschäden auf ihren Flächen können ab sofort Entschädigungsbeträge von mindestens 500 € bis maximal 25.000 € je Betrieb beantragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 2. Mai 2025 können Landwirte in Schleswig-Holstein eine Entschädigung für Fraßschäden durch ziehende Wildgänse beantragen. Damit reagiert das Land auf die zunehmenden Herausforderungen, die durch rastende Gänsebestände insbesondere an der Westküste und auf den Inseln entstehen.

Schäden durch Gänsefraß: Landwirtschaft oft stark betroffen

Zunehmend große Schwärme von Wildgänsen hinterlassen deutliche Spuren auf landwirtschaftlichen Flächen – vor allem auf Grünland und Wintergetreide. Die Fraßschäden führen nicht selten zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Mit der neuen Regelung ergänzt das Land bestehende Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sowie frühere Ausgleichszahlungen und schafft eine breitere Grundlage für die finanzielle Entlastung betroffener Betriebe.

„Gänsefraß stellt unsere Landwirtschaft schon seit Jahren vor große Herausforderungen und kann zum Teil existenzbedrohend sein. Mit dem neuen Förderrahmen ermöglichen wir betroffenen Betrieben eine unbürokratische Entschädigung und leisten einen weiteren Beitrag zum fairen Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Artenschutz und dem Erhalt unserer Kulturlandschaft", sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Wer kann eine Entschädigung beantragen – und wie?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, auf deren Flächen zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai Fraßschäden durch ziehende Wildgänse entstanden sind. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch einen Sachverständigen oder ein Versicherungsunternehmen festgestellt wurde. Der Antrag kann jeweils bis zum 15. Juni des Folgejahres gestellt werden.

Die Abwicklung erfolgt im Rahmen eines pauschalierten Verfahrens, bei dem Schäden in drei Schadensklassen eingestuft werden. Die Ermittlung des Schadenwerts basiert auf den Deckungsbeiträgen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

Die Entschädigungsbeträge reichen von mindestens 500 € bis maximal 25.000 € je Betrieb.

Antragsunterlagen zum Herunterladen

Die aktuelle Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie weiterführende Informationen zur Antragstellung finden Sie hier

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

vg-wort-pixel
top + Ihre Herausforderungen - unsere Antworten

Wir liefern Ihnen das Fachwissen, das Sie für Ihre Energieprojekte brauchen.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.