Im ersten Teil haben wir erklärt, welche Grundsatzfragen Pächter und Verpächter klären sollten. Jetzt zeigen wir, wie sich die Pacht für ein Silolager oder einen Güllebehälter berechnen lässt. Im nächsten Beitrag folgen die umfangreicheren Rechenmodelle für komplette Stallgebäude.
Ziel ist eine Pacht, die beiden Seiten gerecht wird:
Für den Verpächter bedeutet das, dass seine Kosten möglichst vollständig gedeckt sind. Wie hoch diese Pacht ausfällt, hängt immer vom Einzelfall ab – wir haben das für verschiedene Szenarien nachgerechnet.
Für den Pächter liegt die Obergrenze dort, wo Pacht plus Folgekosten an die Baukosten einer eigenen Anlage heranreichen.
Wie rechnet der Verpächter?
In unserem Beispiel geht es um die Verpachtung einer Siloanlage, die vor rund elf Jahren gebaut wurde. Sie verursacht dem Eigentümer weiterhin laufende Kosten – etwa für Abschreibung, Zinsen und Unterhaltung. Dazu zählen auch Ausgaben für Versicherungen gegen Sach- und Umweltschäden.
Baukosten: Übersicht 1 zeigt für fünf Silagelager (1 bis 5), zwei Festmistlager (6+7) und drei Flüssigsubstratlager (8 bis 10) die Aufmaße und den Investitionsbedarf in absoluten und spezifischen Größen. Je nach Größe betrugen die damaligen Baukosten für die Silagelager zwischen 78.000 und 522.000 €, mit spezifischen Investitionskosten zwischen 58 und 68 €/m3 Lagerkapazität.
Abschreibung: Unter Berücksichtigung der nach Baumaterial leicht variierenden Nutzungsdauer ergeben sich Abschreibungen zwischen 3.120 und 20.880 €/Jahr.
Zinskosten: Egal, ob mit Eigen- oder Fremdkapital, sind die Zinsen als realer (tatsächlich kreditfinanziert) oder nur kalkulatorischer Aufwand (Zinsanspruch für eingesetztes Eigenkapital) anzusetzen. Für die Beispiele wird angenommen, dass eine Fremdfinanzierung hinterlegt ist und diese jetzt zu aktuellen Konditionen der Rentenbank als Annuitätenkredit über 20 Jahre im Programm LR-Top, Klasse „B“ (= 0,4% Zinsaufschlag) mit 4,1% gerade neu festgeschrieben wurden. Über die Gesamtlaufzeit liegt der durchschnittliche Zinsaufwand dann zwischen 1.890 und 12.651 €/Jahr.
Unterhaltung: Werden die Unterhaltungsaufwendungen, die pauschal mit inzwischen 1,25% der damaligen Investitionssummen angesetzt werden, dazugerechnet, ergeben sich jährliche Kosten von 5.986 bis 40.063 €/Jahr. Diese liegen somit bei 7,01 bis 7,67% der Investitionsbeträge. Umgerechnet auf die Grundfläche ergeben sich Beträge zwischen 7,39 und 15,18 €/m2/Jahr.
Mistlager verursachen wegen der erforderlichen Sickerwassergrube mit 6,38 €/m3/Jahr etwa 27% höhere Kosten, mit Überdachung sind sie mit 10,86 €/m3/Jahr mehr als doppelt so teuer.
Güllebehälter: Größeres Interesse besteht an derzeit nicht genutzten Güllebehältern, weil der Lagerraumbedarf durch verschärfte Ausbringbeschränkungen und höhere Stickstoff-Anrechnungsfaktoren wächst. Hier lagen die vergangenen Baukosten je nach Größe und Bauausführung bei 65.800 bis 206.000 €, was auf dem spezifischen Investitionsbedarf von 63 bis 69 €/m3 basiert. Die jährlichen Kosten liegen zwischen 5.050 und 14.437 €/Jahr bzw. mit spezifischen Beträgen zwischen 4,80 und 5,05 €/m3/Jahr auch hier eng beieinander (+2,5%).
Die rechte Spalte in Übersicht 1 weist somit die Beträge aus, die beim Verpächter für eine Vollkostendeckung sorgen würden.
Wie rechnet der Pächter?
Ein potenzieller Pächter wird die Angebote immer mit den Kosten eines eigenen Neubaus vergleichen. Dabei wird er auch die Mehrkosten berücksichtigen, die durch den meist ungünstigeren Standort des Pachtobjekts entstehen.
Die Kalkulation der Neubaukosten folgt zunächst der gleichen Rechnung wie beim Verpächter und ist in Übersicht 2 dargestellt.
Jährliche Kosten: Die kleinere wandlose Siloplatte würde Gesamtkosten von 6,57 €/m3 und Jahr verursachen und bei der größeren würden 5,70 €/m3 und Jahr anfallen. Silagelagerstätten mit Seitenwänden weisen mit Kosten von 6,87 bzw. 5,79 €/m3 und Jahr ähnliche Steigerungen auf und die Traunsteiner Anlage würde 5,86 €/m3 und Jahr kosten.
Neue Festmistlager würden jährliche Kosten von 8,36 €/m3 ohne und 14,24 €/m3 mit Überdachung verursachen und für die Güllebehälter errechnen sich Kosten zwischen 6,31 und 6,66 €/m3 und Jahr.
Transportkosten: Durch eine suboptimale Lage des Pachtobjektes entstehen für den Pächter zusätzliche Kosten, meist für Transporte. Bei Grundfutterlagern könnten die zusätzlichen Kosten entweder vor dem Silieren für Häckselgutwagen oder durch zusätzliche Fahrstrecken mit dem Futtermischwagen entstehen. Dazu verschiedene Beispiele:
Beispiel A: Zusätzliche Fahrstrecken für Häckselgutwagen
Liegt das Silagelager ungünstig zu den gemähten Flächen, müssen die Häckselgutwagen weitere Strecken fahren. Folgende Kosten werden angesetzt:
Schlepper (157 kW) mit Häckselgutwagen (60 m³): 80 €/h
Fahrer: 25 €/h
Hochgerechnet auf die 60 m3 Siliergut kostet der Einsatz 1,75 €/m3/h (105 €/h / 60 m3). Jetzt sind noch die zusätzliche Entfernung und die Umrechnung von losem auf gewalztes Siliergut einzubeziehen.
Weil bei weiteren Fahrten tendenziell die Durchschnittsgeschwindigkeit steigt, da meist schnellere Strecken dazukommen, wird für die zusätzliche Strecke eine Geschwindigkeit von 28 km/h unterstellt, was Kosten von 0,0625 €/m3/km (1,75 / 28) ergibt. Entfernung meint hier die Hin- und Rückfahrt, was den Wert auf 0,125 €/m3/Entfernungs-km erhöht.
Weil das lose Siliergut eine Dichte von 0,27 t/m3 hat und im Silo die Dichte auf 0,57 t/m3 erhöht wird, ergibt sich hier ein Multiplikator von 2,111. Es müssen also 2,111 m3 gebracht werden, um 1 m3 Lagerraum zu füllen. Das ergibt finale Kosten von 0,2639 €/m3/Entfernungs-km.
Fallen nur diese zusätzlichen Kosten an, können bei günstiger Pacht Entfernungen von 5 bis 6 km toleriert werden.
Beispiel B: Zusätzliche Fahrstrecke mit dem Futtermischwagen
Liegt die zusätzliche Entfernung zwischen Silagelager und Stall und muss mit dem Futtermischwagen überbrückt werden, ergeben sich folgende Kosten:
Schlepper (102 kW): 37,50€/h
Futtermischwagen (18 m³): 7,50€/h
Fahrer: 25 €/h
Das ergibt Kosten von 3,889 €/m3/h (70 €/h / 18 m3). Aber auch hier sind noch die zusätzliche Entfernung und die Umrechnung von gewalztem Siliergut auf Mischgut einzubeziehen.
Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 18 km/h ergeben sich daraus Kosten von 0,4321 €/m3/Entfernungs-km (3,889 / 18 x 2).
Wird für das Mischgut eine Dichte von 0,32 t/m3 angenommen, so entstehen aus 1 m3 Lagerinhalt 1,78 m3 (0,57 / 0,32) zu transportierendes Volumen, was finale Kosten von 0,7697 €/m3/Entfernungs-km (0,4321 x 1,78125) ergibt.
In den Fällen, wo keine Kosten nach Beispiel A anfielen, könnte das Futterlager maximal etwa 2 km weit weg sein, bis Kostengleichheit mit einem Neubau erreicht wird.
Beispiel C: Umlagern von Festmist oder Gülle
Festmist: Für das Umlagern von Festmist ergeben sich Kosten durch folgende Maschinen:
Radlader (83 kW): 37 €/h
Schlepper (102 kW): 37,50 €/h
Anhänger für Transporte (16/11,5 t, nur noch einseitig kippend): 4 €/h
Fahrer: 25 €/h
Die Kosten einer Fahrt entstehen durch Laden, Abladen und Fahren. Laden (inkl. anteiliger Rüstzeiten) dauert 10 Minuten á 37 + 25 €/h, was 10,33 € (62 €/h x 0,16667 h) bzw. 0,8986 €/t (10,33 € / 11,5 t) ergibt. Abladen dauert 5 Minuten á 37,50 + 25 + 4 €/h, kostet also 5,542 € (66,50 €/h x 0,08333 h) bzw. 0,4819 €/t (5,542 € / 11,5 t).
Weil auch hier die Dichte von 0,9 t/m3 bei der Umrechnung von t Transportmenge auf m3 Lagerraum eine Rolle spielt, liegen diese „immer da“-Kosten bei 1,242 €/m3 ((0,8986+0,4819) €/t x 0,9 t/m3) und sind vorab vom Kostenvorteil abzuziehen. Der dann verbleibende Betrag steht für zusätzliche Fahrtkosten zur Verfügung.
Fürs Fahren wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h angenommen, so dass 1 km Entfernung mit Kosten von 7,388 €/Entfernungs-km (66,50 €/h / 18 km/h x 2 km/Entfernungs-km) bzw. 0,6425 €/t/Entfernungs-km (7,388 €/Entfernungs-km / 11,5 t) bzw. 0,5783 €/m3/Entfernungs-km zu veranschlagen ist.
Ein Festmistlager dürfte also, wenn dem Verpächter seine Kosten voll erstattet werden, maximal 1 km entfernt sein. Ist der Weg weiter, lohnt sich ein eigener Neubau oder es dürfen für das alte Lager nicht die vollen Kosten erstattet werden.
Gülle: Bei der Umlagerung von Gülle ergeben sich diese Kosten:
Schlepper (138 kW): 53 €/h
Fahrer: 25 €/h
Güllefass (16 m3): 36 €/h
Auch hier sind die „immer da“-Kosten für Befüllen und Entleeren und die Kosten für das Fahren getrennt zu betrachten. Werden für Befüllen und Entleeren zusammen 9 Minuten angesetzt, verursacht dies Kosten von 1,0688 €/m3 ((53+25+36) €/h x 9/60 h / 16 m3).
Für das Fahren wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h und für das Güllefass, weil es nur rollt und nicht pumpt, ein Kostenansatz von 12 €/h angenommen, so dass 1 km Entfernung mit Kosten von 10 €/Entfernungs-km ((53+25+12) €/h / 18 km/h x 2 km/Entfernungs-km) bzw. 0,625 €/m3/Entfernungs-km (10 €/Entfernungs-km / 16 m3) zu veranschlagen ist.
Hier zeigt sich, dass sich die Umlagerung von Gülle selten lohnt, wenn dem Verpächter seine vollen Kosten erstattet würden. In diesen Fällen müsste es ein Lager mit deutlich weniger als 1 km Entfernung sein, damit sich das Umlagern rechnet. Meist wird in diesen Situationen aber keine vollkostendeckende Pacht gezahlt.
Für jeden hier pro m3 Lagerraum gesparten Euro (= ca. 20% der „Vollkosten“-Pacht) könnte der Lagerort etwa 1,6 km weiter weg liegen.
Beispiel D: Weitere Ausbringentfernungen für Festmist oder Gülle
Werden Wirtschaftsdüngerlager zusammen mit den entsprechenden Stallgebäuden gepachtet, entstehen bei diesen Lagerstätten keine Umlagerungskosten, sondern eventuell nur zusätzliche Transportkosten aufgrund größerer Ausbringentfernungen.
Kosten bei Festmist:
Schlepper (138 kW): 53 €/h
Fahrer: 25 €/h
Miststreuer (13 t): 12 statt 26 €/h) (rollt nur und bringt nicht aus)
Bei einer Dichte von 0,9 t/m3 und einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 26 km/h auf den zusätzlichen Kilometern errechnen sich Kosten von 0,4793 €/m3/Entfernungs-km ((53+25+12) €/h / 13 t x 0,9 t/m3 / 26 km/h x 2 km/Entfernungs-km). Dies wiederum ermöglicht eine zusätzliche Ausbringentfernung von bis zu 4,14 km, bei überdachten Lagern sogar bis zu 7 km.
Kosten bei Gülle:
Schlepper (138 kW): 53 €/h
Fahrer: 25 €/h
Güllefass (16 m3): 12 statt 36 €/h (rollt nur und bringt nicht aus)
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 26 km/h auf den zusätzlichen Kilometern errechnen sich Kosten von 0,4327 €/m3/Entfernungs-km ((53+25+12) €/h / 16 m3 / 26 km/h x 2 km/Entfernungs-km). Dies wiederum ermöglicht eine zusätzliche maximale Ausbringentfernung von 3,45 bis 3,71 km.
Würde auch hier an der Pacht gespart, ermöglicht jeder pro m3 Lagerraum weniger gezahlte Euro weitere 2,3 km an zusätzlicher Ausbringentfernung.
Wie sich die angemessene konkrete Pachthöhe sowohl aus Pächter- als auch aus Verpächtersicht für Ställe errechnet, berichten wir im nächsten Teil.