Frage:
Ich möchte mir eine Drohne zur Kitzrettung bei der Grasernte anschaffen. Jetzt habe ich gehört, ich brauche für die Drohne eine Versicherung. Ist das richtig? Worauf muss ich bei der Auswahl einer Versicherung achten? Welche Summe ist angemessen?
Antwort:
Laut Gesetz müssen alle Drohnen versichert sein. Unabhängig davon, ob Sie diese privat oder betrieblich nutzen oder welche Größe und Gewicht die Drohne hat. Achten Sie also darauf, dass Sie noch vor dem ersten Probeflug der Drohne eine entsprechende Versicherung haben.
Wenn Sie Ihre Drohne im öffentlichen Luftraum einsetzen, haften Sie für sämtliche durch die Drohne verursachten Schäden. Die Schuldfrage ist dabei irrelevant. Selbst wenn Sie als Pilot nichts für den Schaden können, kann der Geschädigte Sie haftbar machen. Das Gleiche gilt, wenn z. B. ein Freund die Drohne fliegt und damit einen Schaden verursacht.
Beispiel: Wenn Ihre Drohne beim Flug von einer Windböe erfasst wird, deswegen abstürzt und ein parkendes Fahrzeug beschädigt, kann der Fahrzeugbesitzer Schadensersatz von Ihnen fordern, obwohl Sie an der Windböe keine Schuld haben.
Reicht die Betriebshaftpflicht?
Diese Gefährdungshaftung ist in neueren Privathaftpflichtversicherungen und auch landw. Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV) unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Meistens ist u. a. erforderlich, dass sie die Drohne ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen.
Falls Sie eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) besitzen, die jeder aktive aber auch inaktive Landwirt haben sollte, dann sind in der Regel seit ein paar Jahren bereits Drohnen und der landwirtschaftliche Einsatz von Drohnen mitversichert.
Dies ist aber nicht immer der Fall, sondern vom Stand bzw. vom Alter der Versicherungsbedingungen abhängig. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach und lassen Sie sich den Einsatz und somit die Mitversicherung von Drohnen schriftlich bestätigen.
Bedingungen der Versicherung genau prüfen
Abhängig ist die Mitversicherung auch von der Risikoklasse der Drohne. In der Regel sind diese in der Kategorie „offen“, allerdings nur bis zu einem Gewicht von 5 kg mitversichert. Und auch nur dann, wenn der Führer (Drohnenlenker) vorgeschriebene Erlaubnisse, Berechtigungen und Befähigungsnachweise hat. Die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung sollte mindestens 5 Mio. € pauschal betragen. Diese Versicherung gilt dann für jegliche Schadenfälle - auch im Umgang mit Drohnen. Prüfen Sie daher unbedingt die genauen Bedingungen Ihrer Versicherung, ob der Einsatz von Drohnen mitversichert ist und wenn ja, was die Voraussetzungen dafür sind. Denn sonst ist ein separater Vertrag dafür notwendig.
Was kostet die Versicherung?
Wollen Sie eine spezielle Drohnenversicherung abschließen, können Sie für den betrieblichen Einsatz etwa mit mindestens 80 bis 90 € jährlich rechnen. Nutzen Sie die Drohne nur für private Zwecke, kalkulieren Sie etwa ca. 65 bis 75 € jährlich ein.
Achtung: Wird Ihre Drohne durch einen Unfall beschädigt, haben Sie keinen Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung für Schäden an der Drohne selbst. Möchten Sie diese Schäden abdecken, müssten Sie eine Maschinenbruchversicherung für die Drohne abschließen.
Hinweis: Die EU-Drohnenverordnung gibt einheitliche Regelungen für die Benutzung von Drohnen vor. Einen Überblick über die wichtigsten Drohnen-Regeln finden Sie hier
Unser Experte: Heiko Taube, Versicherungsberater, WLV, Herford, NRW
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