topplus Landwirte hängen in der Luft

Solarpaket I: EU-Parlamentarier fordern Wirtschaftsministerium zum Handeln auf

Das Solarpaket I wurde im Frühjahr 2024 verabschiedet, ist aber immer noch nicht in Kraft. Eine harte Nervenprobe für Landwirte, die in Agri-PV investieren wollen.

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Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I, dass u.a. einen Technologiebonus für besondere Agri-PV in Aussicht gestellt hat, steht weiter aus. Weshalb die EU-Kommission so lange braucht, haben mehrere Mitglieder der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefragt, berichtet Christine Schneider, Mitglied des Europaparlaments und Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe.

Das Antwortschreiben habe deutlich gemacht, dass ein zentraler Punkt dabei die sogenannte Rückforderungsklausel ist, die nach Auffassung der Kommission zwingend erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass staatliche Beihilfen nicht zu sogenannten Zufallsgewinnen führen – also zu überhöhten oder nicht notwendigen Förderbeträgen in Situationen, in denen sich Marktbedingungen unerwartet stark verbessern. Eine solche Klausel verpflichtet den Staat, in bestimmten Fällen Beihilfen teilweise oder ganz zurückzufordern, um eine Überförderung zu vermeiden und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu wahren.

Rückforderungsklausel betrifft auch Biomasseanlagen und Windenergie

Die Rückforderungsklausel betrifft nicht allein den Solarsektor, sondern hat weitreichende Bedeutung für ein breites Spektrum der erneuerbaren Energien. Neben der Solarenergie sind insbesondere die Windenergie und Biomasseanlagen direkt von dieser Regelung betroffen. Daher steht auch die Notifizierung des Biomassepakets noch aus.

Schreiben an Wirtschaftsministerin Reiche

Inzwischen hat die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ein Schreiben an die neue Bundeswirtschaftsministerin gerichtet. Darin wurden die bisherigen Versäumnisse des Ministeriums unter Herrn Habeck klar benannt und konkrete Vorschläge für die rasche Umsetzung der noch ausstehenden Nachbesserungen formuliert – insbesondere mit Blick auf die Einführung der geforderten Rückforderungsklausel, so Schneider gegenüber top agrar. Das Ziel sei es, dass die beihilferechtliche Genehmigung zeitnah erfolgen kann, um Planungssicherheit für Investoren und Projektträger herzustellen.

Offenbar hat das Bundeswirtschaftsministerium schon mit der Bearbeitung der umstrittenen Klausel begonnen.

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