Wegen des BGH-Urteils zum Erntegut ist der Landhandel verpflichtet, sich bei seinen Lieferanten nach der Einhaltung des Sortenschutzes zu erkundigen. Die Rechtsabteilung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) hat nun eine Mustererklärung zum Erntegut verfasst, die der Erkundigungspflicht des Landhandels Rechnung trägt, jedoch weitergehende Forderungen ausschließt.
„Keine Verpflichtung zur Kontrolle“
Der BBV betont gegenüber seinen Mitgliedern, dass die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen für jeden Landwirt unerlässlich sei, dass man aber anlasslose Kontrollen durch den Landhandel und die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) ablehne. „Die Forderungen der STV gehen weit über die Anforderungen aus dem BGH-Urteil hinaus“, so der BBV weiter. Laut Gericht habe der Landhandel eine Erkundigungspflicht, jedoch keine Verpflichtung die Einhaltung des Sortenschutzes zu kontrollieren.
BBV lehnt Regressforderungen oder Vertragsstrafen ab
Forderungen einzelner Landhändler nach Regress oder Vertragsstrafen bis zu 100 €/t lehnt der BBV ebenso entschieden ab wie die von der STV eingerichtete Plattform, die Landwirte Angaben zu Flächen, Nachbau und Z-Saatgutrechnungen eingeben sollen.