Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Steuern

Tarifermäßigung läuft Ende des Jahres aus

Die bei Landwirten beliebte Tarifglättung wird es 2023 nicht mehr geben. Der Bundesrat hat eine Verlängerung des Steuermodelles abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Ende nutzte auch eine Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt nichts: Die Tarifglättung läuft Ende des Jahres aus.

Attraktives Model

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Von der Tarifglättung haben in den vergangenen Jahren vor allem Schweinehalter profitiert. Denn auf Jahre mit hohen Gewinnen folgten oft lange Durststrecken. Mit der Tarifglättung konnten die Betroffenen immerhin die hohen Steuerforderungen mit den Verlusten senken.Die Tarifglättung fand immer für einen Dreijahreszeitraum statt. Bislang gab es drei Erhebungszeiträume, nämlich die Kalenderjahre 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.

Anträge noch möglich

Für den letzten Zeitraum (2020 bis 2022) können Sie noch einen Antrag mit der Steuererklärung für 2022 einreichen. Wenn Sie vergessen haben einen Antrag zu stellen, gibt es immerhin gute Nachrichten vom Finanzgericht Niedersachsen. Einen Antrag auf Tarifglättung können Sie auch nachträglich stellen, sofern Ihr Steuerbescheid des letzten Jahres des betroffenen Zeitraumes nicht rechtskräftig ist.Das Urteil der niedersächsischen Richter kommt damit allen zugute, deren Steuerbescheide noch offen sind und die vergessen haben, einen Antrag auf Tarifglättung zu stellen (FG Niedersachsen, Urteil vom 6.4.2022, Az.: 3 K 20/22).

Hintergrund: Um von der Tarifglättung zu profitieren, müssen Sie einen Antrag stellen. Dann ermittelt Ihr Finanzamt für den jeweiligen Dreijahreszeitraum in einem ersten Schritt einen Durchschnittsgewinn pro Jahr. Im zweiten Schritt legt die Behörde für den fiktiven Durchschnittsgewinn eine fiktive Durchschnittssteuer fest. Wenn diese hochgerechnet auf drei Jahre geringer ausfällt, als bei einer Versteuerung der tatsächlichen Gewinne der einzelnen Kalenderjahre, erstattete das Finanzamt Ihnen die zu viel gezahlte Steuer. Dazu ändert die Behörde den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres im Dreijahreszeitraum.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.