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topplus Pauschalierung für Landwirte

Ampel unter Druck: Bundesrat fordert Stopp der Vorsteuersenkung für Landwirte

Der Bundesrat stellt sich gegen die geplante Senkung des Vorsteuersatzes für Landwirte, die noch in diesem Jahr erfolgen soll. Der bürokratische Aufwand sei viel zu hoch.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Streit um die Senkung des Pauschalierungssatzes für Landwirte verschärft sich. Nun hat sich auch der Bundesrat dazu geäußert - und zeigt wenig Verständnis für die Pläne der Regierung.

Die Ampelkoalition will den Vorsteuersatz in zwei Schritten senken: Mit Inkrafttreten des für die Änderung zuständigen Jahressteuergesetzes soll der Satz von 9 auf 8,4 % fallen, anschließend zum 1. Januar 2025 auf 7,8 %. Die Ampelkoalition verteidigt die beiden Schritte mit Verweis auf Vorgaben der EU.

Sogar Grüne haben Zweifel

Da das Jahressteuergesetz voraussichtlich erst am 22. November 2024 im Bundesrat verabschiedet wird, hätte der Satz von 8,4 % nur wenige Wochen Bestand, bevor dieser zum Jahreswechsel schon wieder Geschichte wäre.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben wiederholt betont, dass die unterjährige Absenkung auf 8,4 % mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sei, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Zudem seien Rechtsunsicherheiten zu erwarten. Auch im Bundestag gibt es nur wenig Unterstützung für die Pläne. Sogar die Grünen haben Zweifel angemeldet. Hintergründe dazu finden Sie hier: Streit um Vorsteuersatz für pauschalierende Landwirte im Bundestag | top agrar online.

Enormer bürokratischer Aufwand

Nun hat sich der Bundesrat geäußert. In einer Stellungnahme heißt es: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gerade die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes einen nicht zu rechtfertigenden hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Landwirte darstellt. Anstatt unnötige Bürokratie – wie es ursprünglich das erklärte Ziel der Bundesregierung war – abzubauen, werden neue Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten und Auslegungsprobleme geschaffen." Dies wiege umso schwerer, als mit einem Inkrafttreten der Regelung absehbar erst gegen Ende des laufenden Jahres 2024 zu rechnen sei und damit der neue Durchschnittssatz nur für einen sehr kurzen Zeitraum gelten würde. Der Bundesrat fordert daher die Regierung auf, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten.

"Pläne gehören vom Tisch"

DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth dazu: „Maximaler bürokratischer Aufwand, minimaler Nutzen. Das ist das Fazit des Bundesrats, der folgerichtig die Bundesregierung auffordert, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten."

Es sei auch richtig, dass der Bundesrat auf die zu erwartenden Unsicherheiten in der Praxis hinweise. Eine Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde zwangsläufig zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen führen.

"Der Bundestag muss die Forderung des Bundesrats im aktuellen parlamentarischen Verfahren ernst nehmen und das Kapitel schließen. Die Planungen zur unterjährigen Steuersatzanpassung müssen endlich vom Tisch“, so Buth.

Finale Ende November

Wie geht es weiter? Der Bundestag soll am 18. Oktober 2024 in der 2. und 3. Lesung entscheiden. Die finale Zustimmung im Bundesrat ist für den 22. November 2024 geplant.

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