Die Auseinandersetzung über die geplante Absenkung des Vorsteuersatzes für pauschalierende Landwirte gewinnt an Dynamik. Im Finanzausschuss des Bundestages verteidigte die Bundesregierung gestern (25.09.2024) die Senkung des Durchschnittssatzes von 9 auf 7,8 % und verwies auf europarechtliche Vorgaben. „Man könne von den unionsrechtlichen Vorgaben nicht abweichen“, erklärte Staatssekretärin Katja Hessel (FDP). Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die EU die Pauschalierung verbiete.
Sogar Grüne haben Zweifel
Rückendeckung erhielt Hessel von ihrer Fraktion und der SPD. Doch nicht alle Fraktionen halten dies für den richtigen Schritt. Vor allem aus den Reihen der CDU/CSU kam Kritik, insbesondere an der Berechnung des Steuersatzes. Auch Steuerexperten hegen Zweifel an der Berechnung. Mehr Infos dazu finden Sie hier: Streit um die Vorsteuer für pauschalierende Landwirte (topagrar.com).
Die AfD-Fraktion teilte die Kritik der Union und forderte in diesem Zusammenhang erneut auch die Rücknahme der Subventionskürzung beim Agrardiesel. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich noch nicht vollends davon überzeugt, den Vorsteuersatz in zwei Schritten zu kürzen.
Hintergrund: Zunächst soll der Satz mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Jahr von 9 auf 8,4 % sinken. Und anschließend zum 1. Januar 2025 dann noch einmal auf 7,8 %. Die Regierung verteidigte auch dies mit Verweis auf Vorgaben der EU.
Hoher Aufwand, wenig Nutzen
Vor der zweistufigen Absenkung haben gestern auch noch mal der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) gewarnt. Die Maßnahme sei mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Zudem seien beim vorgesehenen Ablauf Rechtsunsicherheiten zu erwarten.
„Wir plädieren daher mit Nachdruck, auf die angesetzte Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten und somit der Empfehlung des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu folgen“, betonte Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV). Sie fügte hinzu: „Das ist in der Praxis schlichtweg nicht umsetzbar. Für die Umstellung des Steuersatzes brauchen die Betriebe zwingend einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.“
Noch mehr Bürokratie
In einer Pressemeldung verdeutlichte Buth, dass Abrechnungen üblicherweise für den gesamten monatlichen Lieferzeitraum erstellt werden: „Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen. Der damit verbundene, nicht leistbare bürokratische Aufwand konterkariert alle Ankündigungen zur Bürokratieentlastung.“