Frage:
Ich betreibe auf meinem Hof zwei eigenständige PV-Anlagen, eine mit 38 kWp und eine mit 25 kWp. Beide laufen in Kürze aus der zwanzigjährigen Mindestvergütungsdauer aus. Gibt es eine Möglichkeit, die beiden PV-Anlagen zu bündeln, um bei einer gemeinsamen Vermarktung einen besseren Preis zu erzielen?
Antwort:
Erfahrungsgemäß ist die Direktvermarktung von PV-Strom aus kleinen PV-Anlagen unter 100 kW äußerst schwierig, da die Direktvermarkter wenig Interesse an einer derart geringen Leistung haben. Hier macht es tatsächlich Sinn, den Strom aus mehreren Solaranlagen zu „bündeln“.
In der Praxis bedeutet dies allerdings lediglich, dass der Strom aus mehreren eigenständigen PV-Anlagen letztlich über einen gemeinsamen Direktvermarktungsvertrag an denselben Direktvermarkter verkauft wird. Diese Möglichkeit besteht also durchaus. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass solche Kleinanlagen unter 100 kWp bis Ende 2027 ohnehin eine EEG-Anschlussvergütung als sogenannte ausgeförderte Anlagen erhalten: Diese können vom Netzbetreiber den Jahresmarktwert Solar, allerdings beschränkt auf maximal 10 ct/kwh, erhalten.
Insoweit wäre also im Einzelfall kritisch zu prüfen, ob ein Direktvermarkter – auch bei entsprechender Bündelung – tatsächlich einen höheren Strompreis zahlt als diesen Jahresmarktwert. Falls nicht, besteht aktuell für PV-Anlagen unter 100 kW insoweit keine Notwendigkeit, in die Direktvermarktung zu wechseln.
Unser Experte: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt, Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB , Regensburg, Bayern
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