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topplus Agrarpaket beschlossen

Gewinnglättung kommt zurück: Das müssen Landwirte jetzt wissen

Der Bundestag hat das Agrarpaket beschlossen – mit dabei: Die Gewinnglättung. Sie soll rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre gelten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat am Freitag vergangener Woche drei Gesetze des sogenannten Agrarpakets beschlossen. Mehr dazu finden Sie hier: Trotz einiger Einsprüche: Das Agrarpaket der Ampel passiert den Bundesrat (topagrar.com)

Damit steht fest: Die Gewinnglättung ist zurück (auch als Tarifglättung oder Tarifermäßigung bekannt). Sie soll rückwirkend ab 2023 und für zwei Dreijahreszeiträume bis einschließlich 2028 gelten. Eine ähnliche Regelung gab bereits in der Vergangenheit. Sie war Ende 2022 ausgelaufen.

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Gilt rückwirkend

Mit dem Steuermodell will die Regierung Ihre Steuerprogression mildern. Dazu addiert Ihr Finanzamt Ihre Einkünfte aus einem Dreijahreszeitraum, verteilt die Summe dann gleichmäßig auf die drei Jahre und berechnet erst im Anschluss die Einkommensteuer. Vorteil: Einkommensspitzen werden so gekappt.

Den Antrag können Sie alle drei Jahre zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung für die drei vorherigen Kalenderjahre stellen. Konkret: Zunächst wird für den Zeitraum 2023 bis 2025 und dann für 2026 bis 2028 abgerechnet. Wenn Sie von der Tarifermäßigung profitieren wollen, dann müssen Sie das Ihrem Finanzamt mit der Steuererklärung für 2025 und 2028 mitteilen.

Haben Sie für den Dreijahreszeitraum zu viel gezahlt, erhalten Sie vom Finanzamt Geld zurück. Im umgekehrten Fall müssen Sie keine Nachzahlung befürchten. Diese sind ausgeschlossen.

Viele Landwirte profitieren nicht

Die Regierung rechnet mit Steuerentlastungen von etwa 150 Mio. € für jeweils drei Jahre. Allerdings profitieren nicht alle Betriebe: Die Tarifglättung gilt nur für landwirtschaftliche und nicht für gewerbliche oder sonstige Einkünfte. Außerdem sollen nur Einzelunternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Personengesellschaften wie KGs oder GbRs einen Antrag stellen dürfen. Körperschaften wie etwa eine GmbH oder eine Genossenschaft sind außen vor.

Für Betriebe mit stark schwankenden Gewinnen und einem hohen Anteil an landwirtschaftlichen Einkünften kann sich die Tarifglättung auszahlen. Landwirte mit einem niedrigen und konstanten Einkommen gehören hingegen zu den Verlierern. Das zeigen erste Berechnungen, die Sie hier einsehen können:

An dem Agrarpaket gibt es auch Kritik. Mehr dazu finden Sie hier:

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