Eine Woche vor Veröffentlichung der Konzernbilanz 2024 teilt die Baywa AG mit, dass sie für das Vorjahr einen Verlust von 1,6 Mrd. € erwartet. Das ergebe sich aus erforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung an der Energietochter Baywa r.e. AG.
„Abschiedsgeschenk von Lutz“
Aus Beraterkreisen heißt es, der Rekordverlust sei ein „verspätetes Abschiedsgeschenk“ des früheren Vorstandsvorsitzenden Klaus Josef Lutz. Dieser habe die Baywa r.e. praktisch nur auf Pump zu einem weltweiten Projektierer für Wind- und Solarparks aufgeblasen. Etwa 80 % des Verlustes soll aus diesem Geschäftsfeld stammen.
Eigenkapital ist negativ
Die Baywa war laut Aktiengesetz zu dieser Mitteilung verpflichtet, weil sich das bilanzielle Eigenkapital der Baywa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Tatsächlich ist das Eigenkapital wegen der Abschreibungen zum 31. Dezember 2024 sogar negativ.
„Verlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen“
Laut Mitteilung der Baywa bewegt sich der Eigenkapitalverlust jedoch innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts. Folglich habe er keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß dem Sanierungsgutachten. Somit ergäben sich ebenfalls keine Auswirkungen auf die kürzlich erfolgreich abgeschlossene Sanierungsfinanzierung bis 2028. Das Sanierungsgutachten sieht vor, dass das wirtschaftliche Eigenkapital der BayWa auf Gruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein wird.
Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe
Auch das operative Geschäft sowie die Durchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von insgesamt 150 Mio. € blieben hiervon unberührt. Der Vorstand hatte Anfang der Woche beschlossen, durch Ausgabe von bis zu 72,3 Mio. weiteren Aktien das Grundkapital der Baywa AG zu erhöhen. Der Bezugspreis wurde dabei auf 2,79 € pro Aktie festgesetzt, was knapp einem Drittel des derzeitigen Börsenwerts von rund 9 € pro Baywa-Aktie entspricht.
Hauptaktionäre haben Vorrang
Bezugsberechtigt sind die Baywa-Aktionäre im Verhältnis 1 zu 2. Das heißt: Pro vorhandener Aktie können zwei weitere bezogen werden. In einer ersten Tranche sollen zunächst die beiden Hauptaktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die österreichische Raiffeisen Agrar Invest AG zum Zug kommen, in der zweiten alle weiteren Aktionäre. Nicht bezogene Aktien sollen dann institutionellen Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten werden.