Wie teuer die Rückzahlung von Geldern aus mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen werden kann, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen.
Ein Landwirt hatte im niedersächsischen Blühstreifenprogramm BS1.2 (einjährige strukturreiche Blühstreifen) 3,82 ha einjährige strukturreiche Blühstreifen beantragt mit einem jährlichen Förderbetrag von rund 3.700 € (inkl. Imkerbeteiligung).
Fehlende Dokumentation
Bei einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle konnte er die geforderte Dokumentation der Arbeiten auf den Flächen aber nicht vorlegen. Daraus ergäbe sich ein 30 %ige Kürzung der Fördermittel, so die Kammer.
Prüfer bemängelt fehlende Pflege
Zudem fand der Prüfer auf einem Flächenteil 2,5 m hohe Schlehen. Daraus sei zu schließen, dass auf dem Schlag seit mindestens zwei Jahren nicht das geforderte Mindestmaß an Pflegearbeiten vorgenommen worden war. Insgesamt forderte die Landwirtschaftskammer daraufhin rund 9.200 € zurück.
Der Landwirt klagte dagegen, doch das Gericht stellte sich auf die Seite der Kammer. So sei das laufende Ausfüllen der Schlagkartei zwingend, um kontrollieren zu können, ob die Förderrichtlinien eingehalten werden.
Außerdem sei der Aufwuchs ldw. Flächen gem. §2Abs. 1 DirektZahlDurchfV einmal vor dem 16. November zu mähen und abzufahren bzw. zerkleinert und ganzflächig verteilt werden, sofern die Fläche nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung verwendet werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: A 223/20).