Sanieren Sie ein Dach auf einem sogenannten gemischt genutzten Gebäude? Wenn sich beispielsweise unter dem Dach nicht nur eine Wohnung befindet, sondern auch ein Hofladen, müssen Sie bei der Sanierung die Vorsteuer entsprechend auf die Gebäudeteile aufteilen. Denn einen Teil des Gebäudes nutzten Sie für umsatzsteuerpflichtige Zwecke, einen Teil für umsatzsteuerfreie.
Die Vorsteuer dürfen Sie dann nicht für den gesamten Betrag ziehen, sondern nur für den Anteil, der auf den Hofladen entfällt. Darauf weist der Informationsdienst "Steuern agrar" hin.
Sie haben bei der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden zwei Möglichkeiten, diesen Anteil zu berechnen:
In der Praxis wird oft der Flächenschlüssel gewählt. Hier ermitteln Sie den prozentualen Vorsteueranteil mittels der Quadratmeterzahl, also das Verhältnis von Wohnfläche zur Fläche des Hofladens.
Oder Sie ermitteln den Anteil mit Hilfe des Gesamtumsatzschlüssels. Hier erfolgt die Berechnung auf Basis der Umsätze des gesamten Unternehmens. Der Prozentsatz des Vorsteuerabzugs errechnet sich dann aus dem Verhältnis der Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen zum Gesamtumsatz des Unternehmers. Die Berechnung ist aber etwas komplizierter als die des Flächenschlüssels.
Rechnen Sie daher am besten genau mit Ihrem Steuerberater durch, welche Methode sich für Sie am meisten lohnt (Bundesministerium für Finanzen, Schreiben vom 13.2.2024, Az.: III C 2 - S 7306/22/10001 :001).