Bei Versicherungsverträgen, die online abgeschlossen werden oder dem Kunden nach einem Telefongespräch zugesendet werden, ist vielfach die Option „Ich verzichte auf eine Beratung“ vorgedruckt und angekreuzt. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest hin.
Wer einen solchen Vertrag abschließt, kann den Versicherungsvertrag später nicht mehr wegen mangelnder Aufklärung rückabwickeln. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 8 U 1685/24).
Verzicht auf Beratung hat rechtliche Folgen
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherungskunde nach einem 45-minütigen telefonischen Beratungsgespräch vom Mitarbeiter des Versicherers einen Vertrag mit angekreuzter Verzichtserklärung zugesendet bekommen und unterschrieben zurückgeschickt. Später wollte er den Vertrag rückabwickeln. Er meinte nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Zudem hätte er die Folgen des Beratungsverzichts nicht verstanden.
Die Richter urteilten: Es liege eine wirksame Verzichtserklärung vor, in der auf mögliche nachteilige Folgen hingewiesen worden sei.
Vor Ort beraten lassen
Der Tipp von Finanztest: Wer Beratung durch die Versicherung wolle, sollte sich von einem Versicherungsvertreter oder Makler vor Ort beraten lassen. Denn bei Online- und Telefonabschlüssen seien Verzichtserklärungen üblich.