topplus Urteil bestätigt

Vorsicht beim Online-Versicherungsabschluss: Beratungsverzicht rechtlich bindend

Wenn ein Landwirt beim Abschluss einer Versicherung auf Beratung verzichtet, kann er später keinen Schadenersatz wegen fehlender Aufklärung geltend machen. Vorsicht ist bei Onlineabschlüssen geboten.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei Versicherungsverträgen, die online abgeschlossen werden oder dem Kunden nach einem Telefongespräch zugesendet werden, ist vielfach die Option „Ich verzichte auf eine Beratung“ vorgedruckt und angekreuzt. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest hin.

Wer einen solchen Vertrag abschließt, kann den Versicherungsvertrag später nicht mehr wegen mangelnder Aufklärung rückabwickeln. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 8 U 1685/24).

Verzicht auf Beratung hat rechtliche Folgen

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherungskunde nach einem 45-minütigen telefonischen Beratungsgespräch vom Mitarbeiter des Versicherers einen Vertrag mit angekreuzter Verzichtserklärung zugesendet bekommen und unterschrieben zurückgeschickt. Später wollte er den Vertrag rückabwickeln. Er meinte nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Zudem hätte er die Folgen des Beratungsverzichts nicht verstanden.

Die Richter urteilten: Es liege eine wirksame Verzichtserklärung vor, in der auf mögliche nachteilige Folgen hingewiesen worden sei.

Vor Ort beraten lassen

Der Tipp von Finanztest: Wer Beratung durch die Versicherung wolle, sollte sich von einem Versicherungsvertreter oder Makler vor Ort beraten lassen. Denn bei Online- und Telefonabschlüssen seien Verzichtserklärungen üblich.

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