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Wer haftet, wenn Tiere aus der Weide ausbrechen?

Kühe ausgebüxt durch Zaunlücke? Ob die Betriebshaftpflicht zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab. Unser Experte zeigt Risiken und Lösungen auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Im Frühling will ich unsere Tiere wieder auf die Weide treiben. Haftet die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn mir Kühe trotz Zaun ausbrechen und Schäden anrichten? Was wäre, wenn mir z. B. die Zaunbatterie geklaut wird und ich das zu spät bemerke und die Tiere ausbrechen?

Antwort:

Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung, in der auch Weidetierhaltung als mitversichert gilt, sind Sie versichert. Sie melden dann den Schaden, der durch die Tiere evtl. angerichtet worden ist, sein es ein Personen- oder auch einen Sachschaden. Die Versicherung prüft dann, inwieweit Sie im Rahmen der gesetzlich festgelegten Haftpflichtbestimmungen für den angefallenen Schaden aufkommen müssen. Dabei spielen alle Faktoren, die den Schaden herbeigeführt haben oder hätten verhindern können, eine Rolle. Beispielsweise:

  • höhere Gewalt eventuell auch durch Diebstahl oder Willkür Dritter,

  • ob der Zaun zu niedrig ist oder ob Sie den Zaun nicht ausreichend gewartet und aufgepasst haben,

  • ob Sie die Tiere auf der Weide und den Zaun nicht ausreichend oft überprüft haben.

Versicherungsprüfung nach Schadensfall

Nach der Prüfung durch die Versicherung gibt es zwei Varianten:

  1. Der Versicherer kommt zu dem Ergebnis, dass man Sie nicht belangen kann, z. B. weil Sie alles Erdenkliche getan haben. Dann würde die Versicherung für Sie den Schaden inklusive evtl. Gerichtsverfahren im Rahmen der Deckungssummen abwehren.

  2. Die Versicherung kommt zu dem Schluss, dass Sie für den Schaden geradestehen müssen. In dem Fall wird die Versicherung den Schadenersatzanspruch des Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen regulieren. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, zahlen Sie ab dem ersten Euro anteilig mit. Vorsatz oder auch Tatsachen, die Sie billigend in Kauf nehmen, sind vom Versicherungsschutz immer ausgeschlossen. Daher ist es wichtig, die Zäune zu kontrollieren und Fehler zu beheben.

So hoch sollte der Versicherungsschutz sein

Beachten Sie also bei der Auswahl der Versicherung, dass Sie Weidetierhaltung mitversichern und dass die Beschreibung des Betriebes/Risikos enorm wichtig ist. Die Versicherungs- oder auch Deckungssumme sollte mind. 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden betragen.

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