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topplus Aus dem Heft

44. BImSchV ist da – rechtzeitig handeln!

Lesezeit: 1 Minuten

Seit dem 20. Juni ist die 44. BimSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) in Kraft getreten. Sie gilt für jeden Motor, der eine größere Feuerungsleistung als 1 MW hat. Was die Verordnung für die Biogasanlagenbetreiber bedeutet, erklärte Dirk Goeman von Emission Partner:


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  • Registrierung der Anlage,3


  • Nachweis über dauerhafte Einhaltung der Stickoxidemissionen,4


  • Nachweis über kontinuierlichen effektiven Betrieb der Abgasanlage,5


  • Strengere Emissionsauflagen,6


  • Max. 400 Stunden jährliche Ausfallzeit der Abgasnachbehandlung und7


  • Fehlerbehebung innerhalb von 24 Stunden, nach zwei Tagen Meldung bei der Behörde.8


Während er bei Neuanlagen einen Einbau eines SCR-Kompaktsystems samt Harnstoffdosierung empfahl, reiche bei Altanlagen ein kompaktes Überwachungsmodul mit Sensoren, welches Emission Partner ab November auf den Markt bringen will.

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