Für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen endet zum 31. Dezember 2020 der Förderzeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr vergüten. Die Bundesregierung hat dazu bislang keine Anschlussregelung für eine einfache Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz geschaffen. Derzeit wird das EEG novelliert. Es ist aber noch nicht sicher, ob es rechtzeitig zum 1. Januar in Kraft treten wird. Viele Anlagenbetreiber sind daher verunsichert.
Darum haben verschiedene Verbände und Organisationen (Verbraucherzentrale NRW, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Solarenergieförderverein Deutschland, Bündnis Bürgerenergie und EnergieAgentur.NRW) ein gemeinsames Hinweis-Papier „Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung“ veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/pv-nach-20-jahren oder unter www.pvlotse.de oder www.sfv.de
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Für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen endet zum 31. Dezember 2020 der Förderzeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr vergüten. Die Bundesregierung hat dazu bislang keine Anschlussregelung für eine einfache Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz geschaffen. Derzeit wird das EEG novelliert. Es ist aber noch nicht sicher, ob es rechtzeitig zum 1. Januar in Kraft treten wird. Viele Anlagenbetreiber sind daher verunsichert.
Darum haben verschiedene Verbände und Organisationen (Verbraucherzentrale NRW, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Solarenergieförderverein Deutschland, Bündnis Bürgerenergie und EnergieAgentur.NRW) ein gemeinsames Hinweis-Papier „Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung“ veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/pv-nach-20-jahren oder unter www.pvlotse.de oder www.sfv.de