Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, der die Landwirte in der Insolvenzphase unterstützt hat, gibt Tipps auch für andere Anlagenbetreiber:
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge mit dem Direktvermarkter: Ist die Bürgschaft noch aktuell und vorhanden?
Sorgen Sie dafür, dass auch die Höhe der Umsatzsteuer besichert wird.
Die Bürgschaft sollten Sie auf jeden Fall drei Monate absichern, auch wenn einige Direktvermarkter zwei Monate für ausreichend halten.
Die Höhe der Sicherheit sollte auf die drei Monate im Jahr abzielen, an denen der Strompreis am höchsten ist.
Loibl betont: „Bei einem laufenden Vertrag kann der Anlagenbetreiber zwar grundsätzlich nicht einseitig Änderungen fordern. Aber wenn der Direktvermarkter an einer weiteren langfristigen Zusammenarbeit interessiert ist, sollte er sich hier kulant zeigen.“
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Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, der die Landwirte in der Insolvenzphase unterstützt hat, gibt Tipps auch für andere Anlagenbetreiber:
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge mit dem Direktvermarkter: Ist die Bürgschaft noch aktuell und vorhanden?
Sorgen Sie dafür, dass auch die Höhe der Umsatzsteuer besichert wird.
Die Bürgschaft sollten Sie auf jeden Fall drei Monate absichern, auch wenn einige Direktvermarkter zwei Monate für ausreichend halten.
Die Höhe der Sicherheit sollte auf die drei Monate im Jahr abzielen, an denen der Strompreis am höchsten ist.
Loibl betont: „Bei einem laufenden Vertrag kann der Anlagenbetreiber zwar grundsätzlich nicht einseitig Änderungen fordern. Aber wenn der Direktvermarkter an einer weiteren langfristigen Zusammenarbeit interessiert ist, sollte er sich hier kulant zeigen.“