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topplus Aus dem Heft

Überprüfen Sie Ihre Verträge!

Lesezeit: 1 Minuten

Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, der die Landwirte in der Insolvenzphase unterstützt hat, gibt Tipps auch für andere Anlagenbetreiber:


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  • Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge mit dem Direktvermarkter: Ist die Bürgschaft noch aktuell und vorhanden?
  • Sorgen Sie dafür, dass auch die Höhe der Umsatzsteuer besichert wird.
  • Die Bürgschaft sollten Sie auf jeden Fall drei Monate absichern, auch wenn einige Direktvermarkter zwei Monate für ausreichend halten.
  • Die Höhe der Sicherheit sollte auf die drei Monate im Jahr abzielen, an denen der Strompreis am höchsten ist.


Loibl betont: „Bei einem laufenden Vertrag kann der Anlagenbetreiber zwar grundsätzlich nicht einseitig Änderungen fordern. Aber wenn der Direktvermarkter an einer weiteren langfristigen Zusammenarbeit interessiert ist, sollte er sich hier kulant zeigen.“

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