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Aktuelles zur EEG-Novelle - Das plant die Regierung

Lesezeit: 6 Minuten

top agrar liegt ein erster Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für das neue EEG vor. Sollte dieser an den Inhalten nicht noch etwas ändern, muss sich die Branche auf härtere Zeiten einstellen. Hier die wichtigsten Eckpunke.


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Noch ist der Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) zur endgültigen Abstimmung im Kanzleramt. top agrar liegt das Papier aber bereits vor (Redaktionsschluss 24. Januar). Sollte die Regierung ihre Pläne nicht noch einmal überdenken, wird der Bau eines Windparks ab dem 1. Januar 2017 schwerer und der Biogasbranche stehen harte Zeiten bevor. Die wichtigsten Eckpunkte der Regierungspläne haben wir für Sie zusammengestellt. In der nächsten Ausgabe werden wir den Entwurf dann analysieren und bewerten.


Die meisten Änderungen betreffen die Windkraftbranche. Die gute Nachricht: Betreiber von Windparks, die bis Ende 2016 eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorlegen können und ihre Anlagen bis Ende 2018 ans Netz anschließen, erhalten eine Vergütung nach dem derzeit noch gültigen EEG.


Neue Regeln für die Windkraft.

Wer künftig eine Anlage mit einer Leistung von mehr als ein Megawatt bauen möchte, soll keine feste Einspeisevergütung mehr für seinen Windstrom erhalten. Stattdessen sieht der Entwurf ein Ausschreibungsverfahren vor. Das wird im Arbeitspapier so beschrieben: Die Regierung legt jedes Jahr aufs neue fest, in welchem Umfang der Ausbau der neuen Energien vorangetrieben werden soll. Aus dieser Vorgabe leitet die Bundesnetzagentur anschließend die Teilziele für die Wind-, Solar- und Biogasbranche ab und schreibt diese Mengen – jeweils auf drei bis vier Ausschreibungsrunden pro Jahr aufgeteilt – aus.


Wer investieren will, muss sich dann um einen Zuschlag bewerben. Dazu geben die Interessenten ein verdecktes Angebot bei der Bundesnetzagentur ab, in dem sie unter anderem auflisten, wie groß der Park werden soll und zu welcher Vergütung in Cent je Kilowattstunde sie den Strom erzeugen können.


Den Zuschlag vergibt die Agentur an den Bieter mit dem günstigsten Angebot. Ist die ausgeschriebene Leistung danach noch nicht komplett vergeben, erhält auch das zweitgünstigste Gebot einen positiven Bescheid. Dieses Spiel setzt sich solange fort, bis die zu vergebende Menge ausgebucht ist.


Was auf den ersten Blick einfach klingt, ist auf dem zweiten deutlich komplizierter. Alle Teilnehmer an der Ausschreibung bieten nämlich zunächst für einen sogenannten Referenz-Standort, auch 100-%-Standort genannt. Diesen definiert das noch aktuelle EEG durch eine mittlere Wind­geschwindigkeit von 6,45 m/s in 100 m Höhe. Ob es bei diesen Vorgaben bleibt, ist noch unklar.


Die Vergütung für den Referenz-Standort ist in dem Entwurf zudem gedeckelt – vermutlich auf sieben Cent je Kilowattstunde. Die Betreiber wären somit gezwungen, den Strom auf jeden Fall günstiger anzubieten. Allerdings: Die Gewinner der Ausschreibungen erhalten 20 Jahre lang die Vergütung, die sie in ihrem Gebot abgegeben haben. Außerdem muss die Bundesnetzagentur für den ausgeschriebenen Standort in einem Gutachten ermitteln, wie ertragreich dieser tatsächlich ist. Fällt die Ernte niedriger aus als an einem 100-%-Standort, wird die Vergütung für die Gewinner der Ausschreibungsrunde angehoben, an besseren Standorten im Gegenzug reduziert.


Die Gewinner müssen die Anlagen innerhalb von zwei Jahren, nachdem sie den Zuschlag erhalten haben, bauen. Wer später damit beginnt, zahlt eine Strafe und nach drei Jahren entzieht die Bundesnetzagentur dem Investor sogar den Zuschlag, so zumindest der Plan der Regierung. Wenn Klagen den Bau verzögern, kann der Betreiber aber eine Fristverlängerung beantragen.


Die Windkraftbranche sieht die Ausschreibungen kritisch. Denn bei diesem Verfahren haben in der Regel Groß-Investoren deutlich bessere Chancen als Bürger und Landwirte. Schließlich müssen die Teilnehmer an den Ausschreibungen ihre Anlagen bereits im Vorfeld planen – ohne zu wissen, ob sie diese überhaupt bauen dürfen oder nicht. Die dadurch entstandenen Kosten können Großinvestoren bei einem negativen Bescheid durch die Bundesnetzagentur besser abschreiben und verkraften als beispielsweise Bürgerprojekte.


Für die Vergütung von Strom aus Windkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als ein Megawatt Leistung sieht der Arbeitsentwurf hingegen folgendes vor: Fünf Jahre lang erhalten alle Mühlen eine gleich hohe Anfangsvergütung in Höhe von 8,4 Cent je Kilowattstunde. Danach bemisst sich das Entgeld nach der Standortqualität.


Dazu werden die Erträge der betreffenden Anlage aus den ersten fünf Jahren mit denen eines durchschnittlichen Standortes verglichen (Referenzstandort). Anlagen, die mehr als das 1,3fache des mittleren Ertrages liefern, wird bereits nach Ablauf der fünf Jahre die Anfangsvergütung gestrichen. Stattdessen erhalten sie dann die Grundvergütung von 4,5 Cent je Kilowattstunde. Je schlechter der Standort, desto länger erhalten die Betreiber hingegen die Anfangsvergütung; an besonders schlechten Orten sogar bis zu 20 Jahre lang.


Biogasbranche muss warten.

Bio­gasanlagen sind in dem Entwurf zunächst von dem Ausschreibungs-Verfahren ausgeschlossen. Die Regierung kann das aber in einer Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt noch ändern.


Erste Eckpunkte für das Verfahren sind bereits in dem Entwurf enthalten. Danach kann die Bundesnetzagentur den Betrieb neuer als auch alter Anlagen einmal pro Jahr ausschreiben, gleich welcher Größe. Der Zubau ist insgesamt auf 100 Megawatt pro Jahr gedeckelt. Vor allem bei den Altanlagen-Betreibern sorgt die „Hinhaltetaktik“ trotzdem für Unmut. In wenigen Jahren scheiden die ersten aus dem EEG aus. Sie sehen in dem Ausschreibungsmodell daher eine Perspektive für den Weiterbetrieb. Ohne diese Anschlussregelung werden vermutlich einige Bio-gaserzeuger ihre Investitionen in den kommenden Jahren auf ein Minimum herunterfahren und die Bio-Kraftwerke dem Verschleiß überlassen.


Für den Neubau von Anlagen sieht der Entwurf ähnliche Regelungen vor wie in dem noch derzeit gültigen EEG 2014. Lediglich die Vergütung will die Regierung leicht nach unten korrigieren. Da der Neubau von Anlagen derzeit kaum eine Rolle spielt, dürfte sich daran auch in Zukunft kaum etwas ändern.


Immerhin gibt es gute Nachrichten für Tierhalter: Kleinanlagen mit einer Leistung von max. 75 Kilowatt und einem Gülle- und Mistanteil von mind. 80 Masse-Prozent erhalten im Übrigen einen Vergütung von 23,14 Cent je Kilowattstunde. Der Einsatz von Hühnertrockenkot und Geflügelmist ist allerdings ausgeschlossen.


Solar kaum betroffen:

Für Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt soll es nach wie vor eine feste Einspeisevergütung geben. Die Höhe stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest. Sie wird sich aber vermutlich an den derzeit noch gültigen Sätzen orientieren. Den Bau von Anlagen mit mehr als ein Megawatt Leistung will die Regierung hingegen ausschreiben. Davon dürften aber die wenigsten Landwirte betroffen sein.D. Rolink

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