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Altanlagen: Eigenverbrauch in Gefahr!

Lesezeit: 3 Minuten

Mit der EEG-Novelle will die Bundesregierung Besitzer von Ü20-Solarstromanlagen zum Weiterbetrieb motivieren. Die Pläne könnten aber das Gegenteil bewirken.


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Die Botschaft ist eindeutig: „Minister Altmaier: Gehen Sie uns aus der Sonne!“, steht auf vielen Plakaten bei einer Demonstration vor dem Bundeswirtschaftsministerium. Es war eine von vielen Protestaktionen gegen den Entwurf des überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).


Darin plant der Gesetzgeber neue Hürden für die Solarenergie. So sollen Solarstromanlagen auf Dächern ab einer Leistung von 100 kW keine Festvergütung mehr erhalten, sondern sich an Ausschreibungen beteiligen müssen. „Das würde Energiegenossenschaften massiv schaden“, fürchtet Katharina Habersbrunner, die Sprecherin des Vorstandes bei dem Bündnis Bürgerenergie. Denn diese müssten die Anlagen planen, ohne zu wissen, wie viel Vergütung sie später erhalten. Große Konzerne können diese Risiken besser abfedern als regionale Solarinitiativen.


Doch nicht nur der Neubau ist von den Plänen betroffen. Mit Ablauf des Jahres 2020 verlieren alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die bis einschließlich 31.12.2000 installiert wurden, ihren Vergütungsanspruch nach dem EEG. Aktuell sind davon rund 18000 Anlagen mit einer installierten Leistung von 72000 kW betroffen. „Ohne Anschlusslösungen zum Weiterbetrieb drohen im großen Stil Stilllegungen wertvoller Solar- und Windenergieanlagen“, befürchtet der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE).


Keine Anschlussvergütung


Der Gesetzgeber will dieses Problem mit der EEG-Novelle lösen. Nach den Plänen soll der Netzbetreiber den erzeugten Strom aus Anlagen bis höchstens 100 kW abnehmen und vermarkten, der Einspeisevorrang würde also bestehen bleiben. Diese Anlagen bekämen nach den Plänen eine Anschlussförderung in Höhe des Marktwerts abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh.


Diese Regelung soll aber nur bis zum Jahr 2027 befristet sein. Außerdem kann der Betreiber sie nur in Anspruch nehmen, wenn er den Strom entweder vollständig einspeist oder wenn die Eigenverbrauchsanlage über ein intelligentes Messsystem verfügt. Der BEE kritisiert die erheblichen Zusatzkosten, die mit einem intelligenten Messsystem verbunden wären. „Die vorgesehene Vergütung ist nicht ausreichend, um die anfallenden Betriebskosten von Ü20-Anlagen zu decken“, kritisiert auch Susanne Jung, Geschäftsführerin im Solarenergie Förderverein Deutschland (SFV).


Keine Wirtschaftlichkeit


Die Genossenschaft Regionalstrom Franken hat errechnet, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage mit 7 kW Leistung rund 1300 € jährlich aufwenden müsste, wenn der EEG-Entwurf umgesetzt würde. Neben Kosten für Messsystem, Versicherung, Wartung und Reparatur sowie Vermarktungsprovision an den Stromhändler fällt auch noch die anteilige EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom an. Würde er 3500 kWh Strom selbst verbrauchen und 3500 kWh zum Marktwert von 3 ct/kWh verkaufen, käme er auf Einnahmen von 980 €/Jahr. Es bleibt ein Defizit von über 300 €.


Darum hat der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordneter und Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft, Josef Göppel, einen Appell zum Weiterbetrieb von Post-EEG-Solarstromanlagen an die CDU/CSU-Mitglieder des Energieausschusses im Bundestag gerichtet. Er fordert unter anderem, dass Eigenstrom aus Anlagen bis 30 kW Leistung von Umlagen und Abgaben befreit sein müsste. Auch sollte die EU-Richtlinie EU2018/2001 vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden: Sie sieht zahlreiche Verbesserungen für den Eigenverbrauch von Strom vor.


Auch der SFV fordert mit Blick auf die EU-Richtlinie:


  • für netzeingespeisten Strom pro Kilowattstunde (unabhängig vom Alter der Anlage) mindestens den Börsenstrompreis auszuzahlen,
  • zusätzlich den langfristigen Wert des Solarstroms für das Netz, für die Umwelt und für die Gesellschaft bei der Festlegung der Einspeisevergütung zu berücksichtigen,
  • auf eigenverbrauchten und durch Dritte in der Umgebung zur Photovoltaikanlage genutzten Solarstrom keine Abgaben und Umlagen zu erheben.


Zum Weiterbetrieb gibt es viele weitere Vorschläge (siehe Zusatzinfo). Eine Auswahl haben wir in der Zusatzinfo zusammengefasst.


hinrich.neumann@topagrar.com

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