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Austausch alter Ölheizungen kann sich lohnen

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat im Dezember das überarbeitete Klimapaket verabschiedet. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten von Gebäuden mit fossilen Heizungen und senken sie bei gedämmten Häusern. Darauf weist die Informationsstelle Zukunft Altbau aus Baden-Württemberg hin. Ein zentrales Element des Pakets ist der CO2-Preis. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 €/t CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 € je 1000 l Heizöl. Der CO2-Preis steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 €/t. Eigentümer mit einem 150-Quadratmeter-Haus, einem durchschnittlichen Energiestandard und rund 2000 l Heizölverbrauch pro Jahr müssen bis 2025 Zusatzkosten von rund 240 € jährlich einkalkulieren.


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Seit dem 1. Januar 2020 gibt es auch eine Austauschprämie für alte Ölheizungen. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45% der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40%.


Ebenfalls neu ist die steuerliche Abschreibung: Wer ab dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20% von bis zu 200000 €, maximal aber 40000 €, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.

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