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Bewirtschaftungsvertrag: Gemeinsame Ziele wichtig

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrar-Gesellschaft Börde aus Rottmersleben betreibt eine Biogasanlage, die der Energielenker GmbH aus Münster gehört.


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Es muss nicht unbedingt eine eigene Biogasanlage sein“, sagt Thomas Seeger, Geschäftsführer der Agrar-Gesellschaft Börde mit Sitz in Rottmersleben (Sachsen-Anhalt). Dem LPG-Nachfolgebetrieb mit 1800 Mastbullenplätzen fehlten 2006 die finanziellen Mittel für eine eigene Anlage. Darum wählten sie ein Bewirtschaftungsmodell.


Die Anlage mit einer Leistung von 500 kW steht auf dem Standort der Gesellschaft in Schackensleben. In der Biogasanlage verwertet die Agrar-Gesellschaft Feldfrüchte sowie Gülle und Mist der Bullen.


Insolvenz des Investors


Investor der Anlage war die Agri Capital (später: AC Biogas) aus Münster, die jedoch im Jahr 2014 Insolvenz angemeldet hatte. „Eine schwierige Zeit, denn wir erhielten nur sehr schleppend unser Geld“, erinnert sich Seeger. Zudem war offen, ob eine neue Gesellschaft die Anlage übernimmt.


Trotzdem haben die Mitarbeiter die Anlage mit hoher Priorität weiter betrieben. Das zahlte sich aus: Die Energielenker GmbH aus Münster übernahm die Anlage zusammen mit über 40 anderen AC Biogas-Anlagen.


Der Bewirtschaftungsvertrag lief unverändert weiter. Er enthält Vereinbarungen zum Betrieb der Anlage. Hierzu gehören:


  • Art und Menge des täglichen Rohstoffeinsatzes,
  • zu erfassende Daten und Kontrollen,
  • Meldewege bei Problemen,
  • Abgrenzung zwischen Aufgaben des Bewirtschafters und Aufgaben von Wartungs- und Servicepersonal.


Teilhabe am Gewinn


Energielenker zahlt eine leistungsbezogene Vergütung. Dadurch hat der Betreiber einen Anreiz, Erlöse zu optimieren und Verluste zu reduzieren:


  • Wärme: Der Bewirtschafter kann z.B. mit der Wartung von Luftfiltern dafür sorgen, dass ein Trockner möglichst viel Wärme der Biogasanlage nutzt. Hierfür gibt es eigene Vereinbarungen.
  • Strom: Mit einer bedarfsgerechten Steuerung der Rührwerkslaufzeiten lassen sich im Jahr schnell 10000 € einsparen. Davon profitieren beide Seiten.
  • Mit geringen Silierverlusten lassen sich die Substratkosten senken.


Im Gegenzug muss sich auch der Bewirtschafter darauf verlassen können, dass der Investor bei Ausfall eines Bauteils schnell für Ersatz und Einbau sorgt. Bei der Vorgängerorganisation hat das wegen umständlicher Kommunikationswege sehr lange gedauert.


Heute stellt Energielenker für jede Biogasanlage auch einen sogenannten Betriebsleiter vor Ort, der nicht nur die regelmäßige Wartung organisiert, sondern auch technische Probleme lösen soll. Für rechtliche Probleme gibt es zudem Spezialisten in der Firma.


Mit einer neuen, eigenen Steuerung überwacht Energielenker zudem viele Betriebszustände online. „Über das Monitoringportal können unsere Betriebsleiter den Bewirtschaftern helfen, kritische Zustände frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern“, sagt Daniel Kruckelmann, Gebietsleiter Energieproduktion bei der Energielenker GmbH.


Die Insolvenz der AC Biogas hat gezeigt, dass ein Bewirtschaftungsvertrag auch Risiken birgt. „Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht für den Bewirtschafter, aber die Anlage bleibt dann trotzdem auf seinem Grundstück stehen“, sagt Kruckelmann. Nachteilig ist auch, wenn die Anlage in schlechtem technischen Zustand ist und sich Investitionen über die EEG-Vergütung nicht mehr refinanzieren lassen.


Die Partner in Schackensleben denken jedoch beide nicht an ein Ende der gemeinsamen Biogasproduktion. Seeger dazu: „Wir fühlen uns für die nächsten sieben Jahre bis zum Ende der EEG-Laufzeit gut aufgestellt.“ ▶

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