Bioenergieverbände drängen auf bessere Rahmenbedingungen
Lesezeit: 1 Minuten
Mehrere Verbände aus der Bioenergiebranche setzen sich für eine schnelle Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein. Dazu gehört die Regelung zum „Flexibilitätszuschlag“, der nach aktuellem Recht für Altanlagen, die in die zweite Vergütungsperiode wechseln, nur noch für die neu installierte flexible Leistung gezahlt werden soll. Aus Sicht der Bioenergieverbände und der Clearingstelle-EEG ist dies sachlich nicht gerechtfertigt. „Ohne den Zuschlag steht die Flexibili-sierung von Biogasanlagen vor dem Aus“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Bei dem vom Kabinett vorgelegten Entwurf einer Verordnung zu Güllekleinanlagen kritisieren die Bioenergieverbände u.a. die zu niedrig angesetzten Vergütungssätze.
Darüber hinaus fordert der Bundesverband Bioenergie, eine Weiterentwicklung des Ausschreibungsdesigns für Biomasse im EEG.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Mehrere Verbände aus der Bioenergiebranche setzen sich für eine schnelle Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein. Dazu gehört die Regelung zum „Flexibilitätszuschlag“, der nach aktuellem Recht für Altanlagen, die in die zweite Vergütungsperiode wechseln, nur noch für die neu installierte flexible Leistung gezahlt werden soll. Aus Sicht der Bioenergieverbände und der Clearingstelle-EEG ist dies sachlich nicht gerechtfertigt. „Ohne den Zuschlag steht die Flexibili-sierung von Biogasanlagen vor dem Aus“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Bei dem vom Kabinett vorgelegten Entwurf einer Verordnung zu Güllekleinanlagen kritisieren die Bioenergieverbände u.a. die zu niedrig angesetzten Vergütungssätze.
Darüber hinaus fordert der Bundesverband Bioenergie, eine Weiterentwicklung des Ausschreibungsdesigns für Biomasse im EEG.