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Biogas – auch Minister Schmidt macht Druck

Lesezeit: 3 Minuten

Der jüngste EEG-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist eine herbe Enttäuschung für die Biogasbranche. Denn er enthält immer noch keine eigenständigen Ausschreibungsregelungen zur Biomasse, sondern nur eine „Verordnungsermächtigung“. Mit dieser könnte das BMWi eine Verordnung erlassen, die eine mögliche Anschlussregelung für Biomasseanlagen (Holz, Biogas) enthält. „Wegen der Bundestagswahlen im Jahr 2017 gehen wir davon aus, dass eine Verordnung erst im Jahr 2018 käme“, erklärt Harald Wedemeyer, Justitiar und Bioenergieexperte beim niedersächsischen Landvolkverband, der an den politischen Diskussionen beteiligt ist. Das wäre jedoch viel zu spät für die Betreiber. Denn viele Investitionsentscheidungen müssen sie jetzt treffen, z.B. ob es sich lohnt, noch einmal ein neues BHKW zu installieren oder ein zusätzliches Gärrestlager zu bauen.


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Vorschläge reichen nicht:

Aus diesem Grund setzen sich der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Bioenergie dafür ein, dass es schon im Gesetz konkrete Aussagen zur Förderung von Biomasse gibt.


In einem Arbeitsentwurf zum EEG vom Dezember 2015 hat das BMWi schon einmal Eckpunkte für eine mögliche Ausschreibung von Bestandsanlagen vorgegeben. Danach könnten Biomasseanlagen auch unter 1 MW Leistung an Ausschreibungen teilnehmen. Weitere Eckpunkte, die im Entwurf stehen bzw. aktuell diskutiert werden:


  • 75 kW-Gülleanlagen und Bioabfallanlagen sollen nicht an einer Ausschreibung teilnehmen müssen.
  • Eine Ausschreibung könnte für Neuanlagen ab 150 kW Leistung verpflichtend werden.
  • Es soll (anders als bei Wind und Solar) nur eine Ausschreibung pro Jahr geben. Wer keinen Zuschlag erhält, müsste demnach ein Jahr warten.
  • Es soll eine gemeinsame Ausschreibung für Biogas- und Holzheizkraftwerke geben.
  • Der Förderzuschlag soll für zehn Jahre gelten.
  • Als Höchstwert schlägt das BMWi entweder 14,88 ct/kWh oder die individuelle Durchschnittsvergütung der letzten fünf Jahre einer Anlage vor – je nachdem, welcher Wert niedriger ist.


Gerade bei dem Höchstwert sieht die Branche noch erheblichen Klärungsbedarf. Denn das BMWi hat dafür pauschal die aktuelle Vergütung für Abfallanlagen als Basis genommen. „Mit 14,88 ct lässt sich auch mit älteren Anlagen kein Strom aus Wirtschaftsdüngern und Energiepflanzen produzieren, selbst wenn man auf teuren Mais verzichtet“, warnt Wedemeyer. Wenn die Bundesregierung selbst das niedrige Ausbauziel von 100 MW an neuer Anlagenleistung pro Jahr erreichen will, müsse sie die Förderung attraktiver gestalten.


Länder intervenieren:

Mut macht der Branche aktuell ein Vorstoß der Länder Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Sie fordern, dass als Höchstwert ausschließlich der Durchschnitt der letzten fünf Jahre angesetzt wird. Auch sollte es eine Differenzierung nach Größenklassen sowie eine getrennte Vergütung für feste und gasförmige Biomasse geben. „Diesen Vorstoß begrüßen wir sehr“, erklärt Wedemeyer. Zudem setzt sich die Branche dafür ein, dass das Zubauziel auf 100 MW netto geändert wird. Dabei würde die Anlagenleistung, die stillgelegt wird, berücksichtigt.


Unterstützung erhält die Branche jetzt auch von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: Er erklärte, dass er dem Gesetzentwurf ohne eine verlässliche Förderung der Bioenergie nicht zustimmen werde. Wedemeyer ist zwar optimistisch, dass es eine Anschlussregelung geben wird, macht aber deutlich: „Jetzt müssen sich alle Beteiligten über ihre Bundestagsabgeordneten dafür einsetzen.“ Hinrich Neumann

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