Betreiber von Biogasanlagen erhalten künftig keine Flexibilitätsprämie (Flexprämie) mehr, wenn sie ihre Anlagen auf die bedarfsgerechte Stromerzeugung umrüsten. Denn der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Deckel von 1000 Megawatt (MW) für den Erhalt der Flexprämie ist ausgeschöpft. „Die Biogasbranche wird dabei ausgebremst, die Anlagen weiter zum Bereitstellen von wichtigen Systemdienstleistungen auszurichten“, kommentiert Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.
Jetzt haben angefangene Flexibilisierungsprojekte nur noch 15 Monate Zeit, um die Vorhaben zu beenden und die Prämie noch erhalten zu können. Neuprojekte wird es angesichts der langen Planungs- und Genehmigungszeit nicht geben. Dabei könnten laut Rauh noch Tausende Anlagen flexibilisieren.
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Betreiber von Biogasanlagen erhalten künftig keine Flexibilitätsprämie (Flexprämie) mehr, wenn sie ihre Anlagen auf die bedarfsgerechte Stromerzeugung umrüsten. Denn der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Deckel von 1000 Megawatt (MW) für den Erhalt der Flexprämie ist ausgeschöpft. „Die Biogasbranche wird dabei ausgebremst, die Anlagen weiter zum Bereitstellen von wichtigen Systemdienstleistungen auszurichten“, kommentiert Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.
Jetzt haben angefangene Flexibilisierungsprojekte nur noch 15 Monate Zeit, um die Vorhaben zu beenden und die Prämie noch erhalten zu können. Neuprojekte wird es angesichts der langen Planungs- und Genehmigungszeit nicht geben. Dabei könnten laut Rauh noch Tausende Anlagen flexibilisieren.