In einem Streit mit seinem Energieversorger um die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz hat der Landwirt Horst Seide aus Lüchow Dannenberg vor der Bundesnetzagentur einen Sieg errungen.
Die Behörde hat die E.ON Avacon AG in einer Entscheidung unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet, einige Regelungen aus dem Netzanschlussvertrages zu streichen oder abzuändern. „Dagegen haben die Beteiligten keine Beschwerde erhoben, womit die Entscheidung bestandskräftig ist“, sagt Dr. Gerrit Volk von der Bundesnetzagentur, Bonn
Unter anderem lagen Seide und die E.ON Avacon AG wegen des Grenzwertes für den Wassergehalt im Biogas über Kreuz, wodurch sich der Anschluss an das Gasnetz um Monate verzögerte. E.ON hatte Seide beispielsweise strenge Vorgaben aufdrücken wollen, die sich gar nicht auf das Gasnetz bezogen, in das er einspeisen sollte. Stattdessen bezog sich der Energieversorger auf strengere Grenzwerte für das vorgelagerte Gasnetz.
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